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Kai Mingchao beschäftigt die Anwälte von Christie's.

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Paris - Um exakt 20.05 Uhr Pariser Ortszeit startete die Versteigerung für die eine der beiden Brunnenfiguren, und Christie's Auktionator François Ricqles dirigierte die Millionengebote seiner Kollegen, die ihrerseits übers Telefon mit Kaufinteressenten verbunden waren. Keine fünf Minuten später war der Verkauf besiegelt, der Ratten- und der Hasenkopf hatten je 14 Millionen Euro eingespielt, bewilligt vom Telefonbieter Thomas Seydoux', European Head für Impressionist & Modern.

Inklusive Steuern und Provision des Auktionshauses wird sich das für den Käufer mit 31,49 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die zuvor von Christie's für alle registrierten Bieter eingeholten Bankgarantien hatten auch diesem Bieter Zahlungsfähigkeit attestiert.

Anfang dieser Woche ließ der vermeintliche neue Besitzer Teilnehmer einer Pressekonferenz in Peking wissen: Er, Kai Mingchao aus Xiamen, denke gar nicht daran, zu zahlen. Das Pariser Intermezzo sei ein politisches Statement gewesen, mit dem er, selbst Inhaber eines Auktionshauses, die Versteigerung "erfolgreich verhindert habe".

Genau darum hatte sich seit Wochen die chinesische Bundesdenkmalbehörde bemüht. Selbst die nach Paris geeilten Anwälte konnten nichts ausrichten. Die beiden ehemals einem Ensemble von zwölf 1860 geplünderten Wasserspeiern zugehörigen Bronzen, seien von Yves Saint Laurent und Pierre Bergé rechtmäßig erworben worden, urteilte das französische Gericht und gab sie für die Auktion frei. 2007 hatte eine andere Bronze aus dem Ensemble bei Sotheby's in New York ebenfalls freies Geleit erhalten (8,9 Mio Dollar).

Bergé setzte über die Medien nach, er würde China die beiden Figuren umsonst überlassen, sofern man die Menschenrechte einführe. Interessant insofern, als er zusammen mit Yves Saint Laurent seit 1987 jahrelang als Sonderberater der chinesischen Textilindustrie fungierte.

Ob das in dem nun anstehenden Rechtsstreit eine Rolle spielen wird, ist fraglich. Christie's ist derzeit zu keiner Stellungnahme bereit. Hinter den Kulissen arbeiten nicht nur die hauseigenen Juristen, sondern wohl auch Strategen fieberhaft an einer Lösung.

Zwar ist man für Chinas zeitgenössische Szene als Marktmotor unabkömmlich, andererseits will der englische Auktionsriese seine Position im asiatischen Raum wohl nicht gefährdet wissen. Als erstes internationales Auktionshaus eröffnete man 1994 eine Repräsentanz in Schanghai, 1996 folgte die Niederlassung in Peking, wo man in Zusammenarbeit mit dem lokalen Auktionshaus "Forever Auction" auch Versteigerungen abhält.

Aus juristischer Sicht sei das Ganze nicht nur verzwickt, sondern "ein hochinteressanter Fall", bestätigt Ernst Ploil, Sammler, Rechtsanwalt und Teilhaber des Auktionshauses "im kinsky". Über die Registrierung erklären sich Bieter automatisch mit der Geschäftsordnung des Auktionshauses in seiner Funktion als Kommissionär einverstanden.

Das abgegebene Gebot gilt als verbindliches Kaufangebot, allerdings nur so lange, bis dieses wiederum überboten wird. Der Unterbieter kann deshalb nicht automatisch als Ersatzkäufer herangezogen werden.

Noch weniger, als Cai Mingchao mit seinem im Namen des chinesischen Volkes zelebrierten Täuschungsmanöver für drei der insgesamt sieben Gebotsschritte verantwortlich war. (kron / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.3.2009)