Wien - Anlässlich des Frauentages am 8. März haben die SPÖ-Frauen erneut auf ihre Forderungen zu einem neuen Unterhaltsvorschussrecht gepocht. "Das heißt, dass zumindest das umgesetzt wird, was im Regierungsübereinkommen steht", erklärte Frauenvorsitzende Barbara Prammer gegenüber der APA. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist für das erste Halbjahr 2009 geplant, hieß es aus dem Justizministerium auf Anfrage.

Hohes Armutsriskiko

Die SPÖ-Frauen treten für die Umstellung auf ein Modell nach skandinavischem Vorbild ein. Ziel wäre es, vom Unterhaltsvorschuss wegzukommen hin zur Unterhaltssicherung. "Der Staat soll den Unterhalt nach Bedarf des Kindes bezahlen und sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückholen", erklärte Prammer. In Österreich würden 251.000 alleinerziehende Mütter und 44.000 alleinerziehende Väter leben. "Ein hohes Armutsrisiko trifft Alleinerziehende und ihre Kinder besonders dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht regelmäßig gesichert werden", so die Nationalratspräsidentin.

Familienausgleichsfonds

Bezahlt wird der Unterhaltsvorschuss aus Mitteln des Familienausgleichsfonds. Hierfür sind jährlich rund 100 Mio. Euro budgetiert, hieß es auf Anfrage bei der zuständigen Familien-Staatssekretärin Christine Marek. Etwa 42.000 bis 43.000 Minderjährige müssen diese Leistung in Anspruch nehmen.

Nachdem der Karriereverlauf vieler Unterhaltsschuldner nicht kontinuierlich verläuft und es immer zu einkommenslosen Zeiten kommen kann, schwankt auch der Unterhalt für die Betroffenen. Den Unterhaltsvorschuss rascher und kontinuierlicher abzuwickeln, ist deshalb auch erklärtes Ziel von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Wie im Regierungsübereinkommen vorgesehen, soll dies im Rahmen des Familienrechtsänderungsgesetzes umgesetzt werden.

Unterhaltsanspruch

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um ein Hilfsmittel bei Einbringung des Unterhalts. Voraussetzung hierfür ist laut Ministeriumsangaben der Unterhaltsanspruch und der voraussichtlich erfolglose Exekutionsversuch. Der Vorschuss orientiert sich an der im Unterhaltstitel angegebenen Höhe und dem Richtsatz für die ASVG-Halbwaisen-Pension (504 Euro). Minderjährige, deren Unterhaltsanspruch aufgrund der Abwesenheit des Schuldners - meist der Vater - nicht bemessen werden kann, erhalten einen Fixbetrag: Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr werden 127 Euro gezahlt, für bis zu 14-Jährige sind dies 253 Euro und für 14- bis 18-Jährige 379 Euro. (APA)