Wien - Der Zölibat (vom lateinischen caelebs, unvermählt) ist die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit und geschlechtliche Enthaltsamkeit. Zahlreiche Glaubensgemeinschaften kennen die zeitweilige oder permanente Zölibatspflicht für Priester. Aus der Zeit der frühen christlichen Kirche gibt es keine Belege für einen allgemeinen Priester-Zölibat. Besonders aufgrund des zunehmenden Priestermangels ist seit langem eine Diskussion über die Abschaffung des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche im Gange.

Der Zölibat galt von Anfang an als besonderes Zeichen der Nachfolge des angeblich ehelosen Jesus Christus und der Verfügbarkeit für die Kirche. Auch die "Überzeugung der Vollkommenheit der Ehelosigkeit gegenüber der Ehe" und die Bewertung des Geschlechtlichen als unrein spielten eine Rolle. Dabei stützte man sich auf Bibelstellen wie Matthäus 19,10-12, Lukas 18, 29 und Korinther-Briefe 7,32 ff.

Seit 12. Jahrhundert verpflichtend

In der lateinischen Kirche wurden schon früh bevorzugt Ehelose für die Weihen ausgewählt. Kirchenvater Hippolyt betrachtete Anfang des 3. Jahrhunderts das Priester-Heiratsverbot als feste Ordnung. Die Synode von Elvira um 306 schrieb den Bischöfen, Priestern und Diakonen die eheliche Enthaltsamkeit vor. Seit dem Zweiten Laterankonzil (1139) bildete der auf Lebenszeit frei gewählte Zölibat Voraussetzung für die Weihen.

Heute ist in der römisch-katholischen Kirche der Zölibat durch zwei Rechtssätze geregelt: Erstens dürfen Kleriker nicht heiraten. Die Verpflichtung zum Zölibat beginnt mit der Weihe zum Diakon. Schon der "Versuch" einer Eheschließung macht laut Kirchenrecht irregulär (schließt von Empfang und Ausübung der Weihen aus), zieht den Verlust des innegehabten Kirchenamtes nach sich und bewirkt die Exkommunikation. Mit der Rückversetzung in den Laienstand ist allerdings die Verpflichtung zum Zölibat aufgehoben. Zweitens dürfen Verheiratete nicht geweiht werden. Von diesem Weihehindernis kann nur der Heilige Stuhl in Ausnahmefällen dispensieren.

In der Ostkirche gilt ein Heiratsverbot für geweihte Priester, doch darf eine vor den Weihen geschlossene Ehe fortgeführt werden. Mönche und Bischöfe sind zum Zölibat verpflichtet. Die Kirchen der Reformation und die altkatholische Kirche kennen keine Zölibatsverpflichtung für Amtsträger.

Da der Zölibat rein kirchlichen Rechts ist, könnte er theoretisch aufgehoben werden. Jedoch ist die römisch-katholische Kirche theologisch wie geschichtlich auf ihn festgelegt. Seit dem 19. Jahrhundert wird verstärkt Kritik am Zölibat laut. Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) lebte auch die innerkirchliche Diskussion um die Zölibats-Problematik auf. Seit diesem Konzil ist auch die Diakonen-Weihe für verheiratete Männer möglich. (APA)