Berlin - Der Streit um NS-Raubkunst geht in eine neue Runde. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte am Freitag, er habe in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt. In einer umstrittenen Entscheidung hatten die Richter der Klage eines Erben auf Rückgabe eines Titelblattes der Zeitschrift "Simplicissimus" aus dem Deutschen Historischen Museum (DHM) stattgegeben, obwohl dessen Vater bereits für den Verlust entschädigt worden war. Außerdem erkannten sie grundsätzlich den Anspruch des Sohnes auf die gesamte Sammlung an.

Mit der Berufung solle "Rechtssicherheit" für deutsche Behörden erlangt werden, erklärte Neumann weiter. Das Urteil des Landgerichts stehe im Widerspruch zu den Gesetzen über Rückerstattung aus den Jahren 1947 und 1957, dem Vermögensgesetz von 1990 sowie Entscheidungen von Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof, begründete Neumann den Schritt. Diese Spezialgesetze hätten bisher immer Vorrang vor zivilrechtlichen Ansprüchen gehabt.

Das Museum habe eine mit Vermögensfragen vertraute Anwaltssozietät mit der Berufung vor dem Berliner Kammergericht beauftragt. Außerdem kündigte Neumann eine Stärkung der sogenannten Limbach-Kommission an, die als Vermittlungsstelle für Streitigkeiten über NS-Raubkunst von der Bundesregierung geschaffen wurde. Die Kommission unter Vorsitz der früheren Verfassungsrichterin Jutta Limbach hatte sich gegen eine Rückgabe der Sammlung Sachs ausgesprochen. (APA/dpa)