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Im Fokus der Debatten: embryonale Stammzellen.

Foto: AP/Joerg Sarbach

Das aktuelle Stammzellgesetz in Deutschland hält Regine Kollek schlicht "für nicht gelungen". Im August 2008 hat der deutsche Bundestag nach intensiven öffentlichen Debatten beschlossen, die sogenannte "Stichtagsregelung" zu novellieren. Bis dahin war es bloß erlaubt, solche embryonale Stammzelllinien zu importieren, die bis zum 1. Jänner 2002 hergestellt worden waren. In der Novelle wurde dieses Datum auf den 1. Mai 2007 "aktualisiert".

Die Kritik der Bioethikerin: Wenn man den Forschern immer die neuesten Zelllinien zur Verfügung stellen will, dann wäre es konsequent, menschliche embryonale Stammzellen für Forschungszwecke gleich in Deutschland herstellen. Doch zu dieser Liberalisierung konnte man sich im Bundestag auch nicht durchringen.

Die argumentative Vorbereitung für die Bundestagsdebatte lieferte der 25-köpfige Deutsche Ethikrat, dem Regine Kollek seit 2001 angehört und der im Prinzip eine ähnlich Funktion hat wie die österreichische Bioethikkommission - nämlich "die unterschiedlichen Argumentationsstränge transparent machen und sie zu überprüfen." Das folge einem anderen Schema als die Parteipolitik. "Aber letztendlich entscheidet natürlich das Parlament darüber, und damit der Souverän", so Kollek.

Im europäischen Vergleich gibt es in vielen europäischen Ländern - insbesondere jenen mit einer starken biomedizinischen Forschung - deutlich liberalere Rahmenbedingungen für die Stammzellforschung als in Deutschland und Österreich. Viele EU-Mitgliedstaaten erlauben die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen aus überzählige Embryonen, die bei der In-vitro-Fertilisation anfallen. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien die Niederlande, Schweden und Spanien.

Auch die Bürger der Schweiz haben sich im November 2004 mit Zweidrittelmehrheit für ein Gesetz ausgesprochen, das die Verwendung von überzähligen Embryonen unter strengen Bewilligungs- und Kontrollvorgaben für die Forschung erlaubt.

Die Schweiz ist für Ulrich Körtner, Theologe und Mitglied der österreichischen Bioethikkommission, aber nicht nur deshalb ein Vorbild für Österreich, weil es damals einen breiten öffentlichen Diskussionsprozess gab. "Mittlerweile ist man da bereits auf dem Weg zu einem umfassenderen Humanforschungsgesetz, in dem nicht nur der Umgang mit Stammzellen geregelt werden soll."

In Österreich steht freilich erst einmal das an. (tasch/STANDARD,Printausgabe, 18.3.2009)