Die vier männlichen Begleiter, die sich eine 50-jährige Wienerin vorsorglich mitnahm, als sie nach der Scheidung ihre vorerst beim Ex-Mann verbliebenen Sachen aus der einst ehelichen Wohnung abholen wollte, nützten ihr nichts: Der 53-Jährige, unter dessen Gewalttätigkeiten sie jahrelang gelitten hatte, rastete aus, als sie ihre Sachen packte. Unter wüsten, ordinären Beschimpfungen stach er der Hausbesorgerin ein Messer in Hals und Brust - weil er sich "provoziert" fühlte, wie er am Montag im Straflandesgericht darlegte.

Der Prozess um den versuchten Mord muss allerdings wiederholt werden. Die drei Berufsrichterinnen setzten den Wahrspruch der Geschworenen wegen Irrtums aus, nachdem diese den inkriminierten Mordversuch verneint und auf Körperverletzung erkannt hatten. Der Akt wandert nun zwecks Überprüfung zum Obersten Gerichtshof (OGH). Danach wird das Verfahren mit anderen Geschworenen und Berufsrichtern neu aufgerollt. Der Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft. (APA)