Wien - Die Arbeiterkammer (AK) sagt "Steuerprivilegien für Privatstiftungen" den Kampf an. In einer eigenen Studie kommt sie zum Schluss, dass "Österreich neben der Schweiz und Liechtenstein ein Paradies für Privatstiftungen ist, das für große Vermögen steuerliche Privilegien bietet, die in anderen Ländern nicht üblich sind". So werden Dividenden von Unternehmen, an denen die Privatstiftung beteiligt ist, in Österreich überhaupt nicht besteuert. Für den Großteil der sonstigen Kapitalerträge fällt eine begünstigte Zwischensteuer von 12,5 Prozent an.

"Bei jedem Sparbuch muss der Besitzer sofort 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen. Für riesige Vermögen in Stiftungen weniger als die Hälfte davon", kritisiert AK-Präsident Herbert Tumpel in einer Aussendung.

Veräußerungsgewinne steuerfrei

Auch Veräußerungsgewinne (z. B. Verkauf von Unternehmensanteilen) seien durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten de facto steuerfrei gestellt, und auch beim Verkauf von Immobilien gebe es besondere Begünstigungen. Die Studie zeige auch, dass in allen anderen untersuchten Ländern, wie Niederlande, Frankreich oder Deutschland, keine derartigen Modelle einer Privatstiftung wie in Österreich bestehen. "In Österreich wird Arbeit viel zu hoch - Vermögen zu gering besteuert. Ein wichtiger Schritt um diese Schieflage zu beseitigen und mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem zu bringen, ist die Steuerprivilegien für Stiftungen zu beseitigen", fordert Tumpel.

Für neu gegründete Stiftungen solle künftig die normale Besteuerung von Zinsen in der Stiftung und die normale Körperschaftssteuer für Veräußerungsgewinne gelten. Auf europäischer Ebene verlangt die AK u.a. die Aufgabe von Steueroasen auf europäischem Territorium inklusive Kanalinseln, die Aufgabe einzelner Regelungen, die darauf gerichtet sind, Kapital von anderen Mitgliedsstaaten abzuziehen im Rahmen eines verschärften Verhaltenskodex für Unternehmen und die Harmonisierung des direkten Steuersystems mit Mindestvorgaben an Steuersätzen und Systemelementen in Europa. (APA)