Wien - Positive Wirkung bescheinigt die Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel (LEFÖ-IBF) der 2008 in Kraft getretenen Strafprozessordnung in einer ersten Evaluierung. Die neue Strafprozessordnung brachte unter anderem eine Ausweitung der Opferrechte im Strafverfahren: psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die Möglichkeit, ein Verfahren fortzuführen, auch wenn die Staatsanwaltschaft dies niedergelegt hat sowie Erleichterungen im Zugang zu Schadensersatz.

"Betroffene von Frauenhandel konnten mit Hilfe der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung ihre Rechte als Opfer im Verfahren wahrnehmen. Erst vorletzte Woche wurden einem Opfer im Strafverfahren 3.800 Euro Schadenersatz zugesprochen", so Evelyn Probst, Koordinatorin der LEFÖ-IBF in Wien.

Im Jahr 2008 hat LEFÖ-IBF 203 Frauen und Mädchen beraten. Dies waren um 16 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 62 Frauen und Mädchen erhielten zusätzlich psychosoziale und juristische Begleitung im Strafverfahren.

Jedes Verfahren wichtiger Beitrag zur Eindämmung

Trotz dieser Fortschritte in Sachen Opferrechte betont Maria Cristina Boidi, Gesamt-Koordinatorin von LEFÖ: "Die Wahrung der Opferrechte im Strafverfahren ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung des Frauenhandels. Jede Zurücknahme dieser Rechte würde einen gravierenden Rückschritt im Kampf gegen Frauenhandel bedeuten. Jedes erfolgreiche Verfahren, das zu einer Verurteilung der TäterInnen führt, sei ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Frauenhandels.

"Zu niedrig"

Eine Verurteilung der TäterInnen ist auch Grundlage für Schmerzensgeld und Schadenersatz. Hier ortet LEFÖ-IBF - trotz positiver Entwicklungen in den letzten Monaten - Entwicklungsbedarf. "Die Kompensationsleistungen müssen im richtigen Verhältnis zum erlittenen Schmerz stehen. Sie sind nach wie vor zu niedrig", kritisiert Probst. (red)