Bregenz - Der Vorarlberger Landtag hat mit einer Änderung des Baugesetzes die Nachbarrechte gestärkt. Mit der neuen Gesetzgebung erhalten Nachbarn ein Mitspracherecht bis hin zur Parteistellung und Berufung, wenn ein Bebauungsplan vorliegt. Ebenfalls beschlossen wurde ein eigenes Spielraumgesetz.

Die verbesserten Rechte auf Einhaltung des Bebauungsplans beziehen sich auf die Baugrenze, die Baulinie und die Bauhöhe innerhalb von 20 Metern Abstand vom Nachbargrundstück. Für Legistik-Landesrat Siegi Stemer (V) sind das "die drei wesentlichen Faktoren, die Nachbarn interessieren". Außerdem kündigte er eine Entschädigungsregelung im Rahmen des Baugesetzes an.

Raumplanungs-Gesetz weiterer Änderungs-Schritt

Grünen-Klubobmann Johannes Rauch sah in der Gesetzesänderung zwar auch positive Punkte, kritisierte sie aber als "in sich nicht stimmig". Seiner Ansicht nach müsste man neben dem Bau- auch das Raumplanungs- und das Gemeinde-Gesetz ändern. Für die FPÖ war die Änderung des Baugesetzes ein "erster Schritt". Sowohl FPÖ-Klubobmann Fritz Amann ("sonst haben wir nur einen Giftzahn gezogen") als auch Landesparteiobmann Dieter Egger verlangten ebenfalls eine Anpassung des Raumplanungs-Gesetzes. Legistik-Landesrat Siegi Stemer wolle sich anschauen, ob und welche Nachjustierungen notwendig seien.

Spielraumgesetz

Ebenfalls einstimmig wurde vom Landtag ein Spielraumgesetz beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei Wohnanlagen stets ein Spielplatz für Kleinkinder vorhanden sein muss. Für größere Kinder kann von der Schaffung einer Spielfläche abgesehen werden, wenn im Umkreis von 500 Metern ein geeigneter öffentlicher Kinderspielplatz vorhanden ist. Dafür muss der Bauherr der Gemeinde eine zweckgebundene Ausgleichsabgabe in der Höhe von 1.200 Euro (Neubauten) bzw. 1.700 Euro (etwa bei der Umnutzung von Büroräumen) pro Wohnung bezahlen. Mit der Ausgleichsabgabe wiederum haben die Kommunen Spielräume zu schaffen bzw. bestehende Plätze in Schuss zu halten.

Spielraumkonzept für öffentliche Spielplätze

Weiters bestimmt das Gesetz, dass die Gemeinden ein Spielraumkonzept für öffentliche Spielplätze beschließen müssen. In die Richtlinien zur Förderung von Spielplätzen wurden klare Kriterien in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit und Spielgeräte eingearbeitet. Umgekehrt übernimmt das Land sowohl für die Konzepterstellung als auch für die Realisierung von Projekten bis zu 70 Prozent der Kosten. (APA)