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Wer sich aufgrund von Migräne krank schreiben lässt, sollte sich nicht auf Facebook erwischen lassen

Foto: Getty Images/ Jackson

Wer sich krank meldet, darf sich offenbar nicht beim Benutzen aktueller Kommunikationsformen erwischen lassen, ohne eine Kündigung zu riskieren. Eine Schweizer Versicherungsangestellte, die sich wegen Migräne für einen Tag krank schreiben ließ, war im November 2008 gekündigt worden, weil sie auf Facebook surfte.

Keine Bildschirmarbeit aufgrund von Migräne

Die Angestellte sei eine Woche nach ihrer Krankschreibung zu ihrem Chef zitiert und entlassen worden, wie die Online-Zeitung 20 Minuten berichtet. Die Begründung lautete: Wer surfen kann, kann auch arbeiten. Die Schweizerin hatte angegeben aufgrund ihrer Migräne nicht am Bildschirm arbeiten zu können. Dass sie zu Hause trotzdem den Computer einschaltete habe das Vertrauen in die Mitarbeiterin unwiderruflich zerstört, zitiert die Zeitung das Versicherungsunternehmen Nationale Suisse.

"Nur vom Handy aus"

Nach Aussagen der Betroffenen sei sie im Bett gelegen und habe von ihrem Handy aus auf die Seite zugegriffen. Aufgrund wiederholter Krankenstände habe sie zwar schon mit einer Kündigung gerechnet. Schockiert sei sie jedoch gewesen, dass man ihr offenbar nachspioniert habe. Sie vermutet, dass sich ein Mitarbeiter über Facebook als Bekannter ausgegeben und sie sowie andere Kollegen überwacht habe. Laut Nationale Suisse sei die Facebook-Aktivität der ehemaligen Angestellten nur zufällig durch einen Mitarbeiter entdeckt worden. Eine systematische Kontrolle gebe es nicht. (red)