Foto: Standard/Corn

Standard: Wenn wir vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sprechen, das mit 1.1.2010 kommen soll, dann sprechen Sie und Staatssekretärin Marek von zwei unterschiedlichen Modellen. Von welchen?

Heinisch-Hosek: Ich freue mich, dass wir beide jetzt vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld reden. Wir wollen das seit den 90er-Jahren. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ein Mehr an Angebot trotz gleichbleibender Kosten für die Eltern ja etwas Positives ist, und möchte das einkommensabhängige Kindergeld als vierte Variante anbieten. Wenn wir, wie Kollegin Marek das will, die dritte Variante umwandeln, nimmt man den Eltern eine Wahlmöglichkeit weg, auch in Form von Zeit. Denn die dritte Variante können Eltern gemeinsam 18 Monate beziehen. Das einkommensabhängige Kindergeld wird beiden Eltern gemeinsam 14 Monate zur Verfügung stehen, mit 1000 Euro Untergrenze und 2000 Euro Obergrenze. Mehrkosten entstehen dann, wenn Väter das in Anspruch nehmen. Und das wollen wir ja. Dafür sind ja 25 Millionen budgetiert.

Standard: Warum mutet man den Vätern nur zwei Monate verpflichtend zu?

Heinisch-Hosek: Weil wir auch mit der Zeit gehen müssen. Seit den 50er-Jahren wird der Mann als Verdiener gesehen und die Frau als Zuverdienerin. Da muss sich in der gesellschaftlichen Akzeptanz noch einiges tun. Und wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen. Die Voraussetzung müsste sein, dass die Frau auch das Gleiche verdienen kann wie der Mann.

Standard: Wann kommt es zur Einkommenstransparenz? Auch die ÖVP ist dafür.

Heinisch-Hosek: Ich bin überzeugt, das geht mit dem Koalitionspartner. Aber ich bin nicht ganz der Meinung des Abgeordneten Werner Amon, nur innerbetrieblich Transparenz zu schaffen. Auch der Rechnungshof und die Gleichbehandlungskommission sind nicht die richtige Prüfstelle. Es könnten die Betriebsräte gemeinsam mit den Arbeitgebern Einkommensberichte legen. Und diese dann auch veröffentlichen, weil sonst macht das keinen Sinn.

Standard: Sie kritisieren bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten die Mindestanforderungen, die Staatssekretärin Marek an die Betreuungspersonen stellt: Acht Stunden Ausbildung reichen nicht?

Heinisch-Hosek: Ein achtstündiger Crashkurs fürs Babysitten gehört für mich nicht zur bestmöglichen pädagogischen Betreuung für die Kinder. Als gelernte Pädagogin ist es mir unverständlich, dass diese Ausbildung dem Staat gleich viel wert ist wie eine mehrjährige hochqualifizierte Ausbildung einer Kindergartenpädagogin.

Standard: Werden Alleinerzieherinnen künftig die volle Kinderbetreuungszeit ausschöpfen können?

Heinisch-Hosek: Da sind Kollegin Marek und ich uns noch nicht einig. Ich möchte, dass das Kind die gleiche Zeit in Anspruch nehmen kann, egal ob es zwei oder einen Elternteil hat.

Standard: Wird es weiter eine Rückzahlungspflicht für den Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss geben?

Heinisch-Hosek: Bislang haben alle den Zuschuss bekommen, und dann haben sie nach sieben Jahren die Rückforderungen erhalten. Wir müssen soziale Kriterien festlegen und dann den Zuschuss gewähren. Wer es bekommt, muss es letztlich nicht zurückzahlen. (DER STANDARD-Printausgabe, 9./10. Mai 2009)