Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) hält an ihrer Kritik bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten fest. Konkret geht es um jenen von Familienstaatssekretärin Christine Marek (V) vorgeschlagenen Passus, wonach die betreuende Person nur über eine Ausbildung von acht Stunden verfügen muss, damit der steuerliche Vorteil lukriert werden kann. Für Heinisch-Hosek kann solch eine Regelung nur bei älteren Aufsichtspersonen infrage kommen.

Die Frauenministerin betonte am Dienstag vor dem Ministerrat, dass beispielsweise für eine 15-jährige Babysitterin solch eine kurze Einschulung in ihre Aufgabe zu wenig sei. Heinisch-Hosek schlägt hier ein Alterslimit vor. Sie kann sich vorstellen, dass Betreuungspersonen, die älter als 28 Jahre sind, aufgrund ihrer Erfahrung nur acht Stunden Ausbildung vorweisen müssen. Denn die Qualifikation von Großmüttern etwa wolle sie sicher nicht infrage stellen. Bei unter 28-Jährigen sollten jedoch mehr Stunden Voraussetzung sein.

Familienstaatssekretärin Marek war bei der Ministerratssitzung zumindest am Anfang nicht dabei. Sie hatte einen parlamentarischen Termin wahrzunehmen. (APA)