Staatssekretär Josef Ostermayer (S) hat bei der Eröffnungssitzung der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission am Donnerstag die "Balance zwischen Schutz und Privatsphäre" im Datenschutz betont. Vor dem Hintergrund der Novelle zum Datenschutzgesetz, das Tags zuvor in Begutachtung geschickt worden war, meinte er: "Für diese Novelle gilt, dass das Verhältnis von Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten so auszugestalten ist, dass beide in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen."

Öffentliche Diskussion

"Datenschutz muss öffentlich diskutiert werden", so Ostermayer weiter. "Aufgrund der ständigen Auseinandersetzung zwischen dem bestehenden Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und dem Recht auf Privatsphäre des Einzelnen ist eine solche Diskussion unerlässlich." Derzeit befinde man sich am Beginn einer Diskussion, wie sich Digitalisierung gerade im Bereich des Schutzes der Privatsphäre auf die Gesellschaft auswirkt. "Jetzt erleben wir die Generation, die mit dieser Digitalisierung selbstverständlich umgeht, täglich das Internet nutzt, Bücher oder Musik bestellt, Jobangebote in diesem Medium prüft oder Profile auf sozialen Plattformen wie Facebook vernetzt."

Personenscanner

Die Fragen des Datenschutzes sind derzeit für Ostermayer nicht zuletzt deshalb aktueller denn je, wie die letzten Monate bestätigen würden. Themen wie der Missbrauch von Mitarbeiterdaten, Personenscanner und Passagierdaten im internationalen Flugverkehr, die intensive Diskussion der Vorratsdatenspeicherung in Europa oder Gesundheitsdaten im Rahmen von E-Health-Anwendungen würden im Mittelpunkt stehen.

Wachsendes Bedürfnis nach Sicherheit

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen, einem "in der Bevölkerung wahrnehmbar wachsenden Bedürfnis nach Sicherheit" und auf Basis des Regierungsprogramms arbeite die Bundesregierung nun an der Überarbeitung des Datenschutzgesetzes. Schon im Koalitionsabkommen sei festgehalten, dass eine Anpassung an neue technische Herausforderungen zu passieren habe. Ostermayer erwähnte gesetzliche Regelungen über den Einsatz von Überwachungstechnologien, im Besonderen die Videoüberwachung mit einer Schaffung von Standardanwendungen für gleich gelagerte Fälle, wie zum Beispiel Trafiken oder Juweliere.

Videoüberwachung

Ostermayer betonte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an dem sich die Regelung der Videoüberwachung in der Novelle orientierte: "Nur wenn Videoüberwachung nicht nur ein geeignetes, sondern auch das gelindeste Mittel zur Erreichung des Schutz- und Beweissicherungszwecks ist, darf sie auch tatsächlich dafür benutzt werden. Weiters ist Videoüberwachung im höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person - außer in Zustimmungsfällen oder wenn sie lebensnotwendig ist - verboten." Ausdrücklich verboten seien auch Videoüberwachungen zur Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten.

Der Entwurf zum neuen Datenschutzgesetz würde sich vor allem an der bisherigen Rechtsprechung der Datenschutzkommission orientieren, so Ostermayer. (APA)