Auch in Österreich haben Mädchen und Frauen, die in ihrer Heimat von Genitalverstümmelung bedroht sind, gute Chancen auf Asyl. Aufgrund des Umstands, dass sie weiblichen Geschlechts sind, gelten sie als Angehörige einer im Herkunftsstaat "von Verfolgung bedrohten sozialen Gruppe", was ihnen laut Genfer Flüchtlingskonvention internationalen Schutz zusichert.

Im Unterschied zu Norwegen muss in Österreich jedoch die Gefährdung in jedem Einzelfall vor den Asylbehörden glaubhaft gemacht werden. Ohne Hilfe von Anwälten ist das nicht so einfach. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 25.5.2009)