Salzburg - Rund 11.100 Salzburger sind von der Rezeptgebühr befreit, weil ihr Einkommen unter dem Richtwert für soziale Schutzbedürftigkeit liegt. Nicht nur Pensionisten können befreit werden, sondern auch Erwerbstätige und Arbeitslose sofern ihr Einkommen unter 772 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.158 Euro bei Ehepaaren liegt. Derzeit ist das bei 912 Versicherten der Fall, rund 60 Prozent davon Frauen, teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) am Freitag mit.

"Die Rezeptgebührenbefreiung ist eine Unterstützung in schwierigen sozialen Situationen. Gerade jetzt, wo so viele Menschen ihre Arbeit verlieren, möchten wir verstärkt darauf aufmerksam machen", erklärte der Obmann der SGKK, Siegfried Schluckner. "Wir möchten für unsere Versicherten gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine verlässliche Unterstützung sein."

Großteil Pensionisten

Der Großteil - rund 91 Prozent der Rezeptgebührenbefreiten oder 10.084 Personen - sind Pensionisten, deren Pension so niedrig ist, dass sie bereits eine Ausgleichszulage beziehen. Diese Gruppe ist automatisch von der Rezeptgebühr befreit. Rund acht Prozent der Betroffenen sind keine Pensionsbezieher. Diese 912 Salzburger liegen mit ihren monatlichen Einkünften - aus Arbeitslosengeld oder Erwerbstätigkeit - aber unter den Richtwerten. Zivildiener sind von der Rezeptgebühr befreit - auf sie entfällt das restliche eine Prozent der Rezeptgebührenbefreiungen. (APA)