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Faymann und Schmied: "Bildungspolitische Schwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010"war das Thema der Aktuellen Stunde.

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Die Grünen wollen einen Antrag einbringen, der es ermöglichen soll, einen Nationalratspräsident mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats abzusetzen.

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Wien  - Die Causa Graf hat auch am Dienstag die Abgeordneten des Nationalrats beschäftigt. In einer Ersten Lesung wurde zu Ende des Plenartages ziemlich heftig jener Antrag der Grünen durchdiskutiert, der die Abwahl des dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf durch Zweidrittel-Mehrheit ermöglichen soll. Die Positionen blieben starr, eine Mehrheit für den Grünen Antrag wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Fürs erste wandert die Vorlage in den zuständigen Ausschuss, wo sie in den kommenden Wochen diskutiert wird.

Kopf bleibt auf Kurs

Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig betonte einmal mehr, dass der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf  für diese Position untragbar sei. Für diesen Posten müsse man eine andere Sensibilität gegenüber der Vergangenheit und gegenüber Religionsgemeinschaften an den Tag legen als ein FPÖ-Generalsekretär. Beklagt wurde von Glawischnig das Nein der ÖVP zu dem Antrag, das einen Beschluss verhindert. Wenigstens die Abstimmung im Verfassungsausschuss sollte Klubchef Karlheinz Kopf freigeben, verlangte Glawischnig, die darauf verwies, dass sogar der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, die Abwahlinitiative gegen Graf unterfertigt habe.

Kopf ließ sich von seinem Kurs nicht abbringen, verurteilte die Angriffe des Dritten Präsidenten gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Ariel Muzicant zwar als inakzeptabel, lehnt den Abwahl-Modus aber ab. Der VP-Klubchef bewarb stattdessen seinen Vorschlag, wonach künftig der Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können sollte, wenn ein Nationalratspräsident die Bundesverfassung verletzt.

Stadler sieht Scheinheiligkeit

SPÖ-Klubchef Josef Cap verurteilte weiterhin Grafs Aussagen, vor allem, dass sich die FPÖ an den "antifaschistischen Grundkonsens" nicht gebunden fühle. Bezüglich der Anträge plädierte er für den eigenen sozialdemokratischen, der inhaltlich im Wesentlichen jenem der Grünen entspricht.

Der stellvertretende BZÖ-Klubobmann Ewald Stadler hielt seinerseits der SPÖ Scheinheiligkeit vor, habe doch keine andere Partei so viele Nazis nach dem Krieg in führende Positionen gehievt wie die Sozialdemokraten. An Graf gerichtet meinte der frühere Volksanwalt, er hätte sich an seiner Stelle bei Muzicant entschuldigt, dafür aber keinem Treffen zugestimmt. Zustimmen wollen Stadler und das BZÖ weder dem Grünen- noch dem ÖVP-Antrag.

Stefan bezeichnete Grüne als "Nazis"

Empört auf die Angriffe gegen seinen Parteifreund reagierte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Er sieht die Freiheitlichen "Nazi-Methoden" der Linken ausgesetzt. Mit Hass, Geifer und Hetztiraden werde gegen die FPÖ losgelegt. Den Grünen warf er vor, die Debatte nur hochzukochen, weil es ihnen um Posten gehe, die sie durch den Wählerwillen verloren hätten.

Die Debatte verlief durchaus gehässig. Der amtierende Präsident Fritz Neugebauer musste zweifach zu Ordnungsrufen greifen. Der freiheitliche Abgeordnete Harald Stefan wurde getadelt, weil er die Grünen als "Nazis" bezeichnet hatte. Der Grüne Mandatar Harald Walser wurde zur Ordnung gerufen, weil er den Freiheitlichen vorgehalten hatte, in einer braunen Suppe zu schwimmen.

Auch Einigkeit

Nicht nur Streit, sondern auch Einigkeit waren an diesem Plenartag zu verzeichnen. So wurden vier Vorlagen einstimmig angenommen - Novellen zum Ärztegesetz, Gewebesicherheitsgesetz, Blutsicherheitsgesetz und Bäderhygienegesetz. Zahlreiche Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit.

EU-Richtlinien umgesetzt

Der Großteil der Vorlagen betraf die Umsetzung von EU-Richtlinien: Im Ärztegesetz wurde ein einheitliches, transparentes und flexibleres System der Anerkennung beruflicher Qualifikationen geschaffen, samit besserer grenzüberschreitender Anerkennung von Qualifikationen. Indirekt wird damit das Zahnmedizinstudium verlängert.

Bei der zweiten EU-Richtlinie geht es um die Qualität von Badegewässern und Whirlpools. Zwei neue Parameter zur Messung der Wasserqualität werden eingeführt, die Öffentlichkeit muss künftig vor Ort und im Internet informiert werden. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für eine hygienisch einwandfreie Betriebsführung von Warmsprudelwannen präzisiert.

An EU-Richtlinien angepasst wurden weiters das Arzneimittelgesetz (der Begriff "Arzneispezialität" wird präzisiert), das Gewebesicherheitsgesetz (Transport von Zellen und Gewebe auch ohne Bewilligung als Gewebebank) und die Einfuhrvorschriften für Arzneimittelwaren. Die Übertretung der Importvorschriften wird schärfer geahndet; so wird schon der Versuch eines Verstoßes dagegen strafbar.

Aktuelle Stunde

Zu Beginn des Plenums (9 Uhr) stand die Aktuelle Stunde auf dem Programm, für die von der SPÖ das Thema "Bildungspolitische Schwerpunkte für das Schuljahr 2009/2010" ausgewählt wurde. (Siehe Bericht auf derStandard.at/Bildung)

Eine Dringliche Anfrage war vorerst nicht angekündigt. Als erste der Oppositionsfraktionen hätte das BZÖ das Anrecht, einen entsprechenden Antrag zu stellen. (red/APA)