Brüssel/Wien - Die Reaktionen auf das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts fallen bei österreichischen EU-Politikern unterschiedlich aus.Grüne und ÖVP zeigen sich wie erwartet erleichtert über die Entscheidung in Deutschland. Das Urteil sei "die erwartete grundsätzliche Zustimmung zum Vertrag von Lissabon - und damit auch ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer endgültigen Ratifikation des Vertrags", sagte ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser am Dienstag. Die geforderten Nachbesserungen änderten "nichts an der Qualität des Ja des Gerichtshofes zum Vertrag", führte Strasser laut Aussendung aus.

Martin und FPÖ fordern Nachbesserungen

Erleichtert äußerte sich auch die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek, die für die Grünen neu ins Europaparlament einzieht. Mit dem Urteil in Karlsruhe sei "trotz der Ablehnung des deutschen Begleitgesetzes eine weitere Hürde auf dem Weg zum Inkrafttreten des Reformvertrages genommen". Sie hoffe, "dass der Deutsche Bundestag noch vor der Bundestagswahl im September das Begleitgesetz entsprechend ändert".

Der unabhängige EU-Mandatar Hans-Peter Martin und die FPÖ forderten hingegen neuerlich Nachbesserungen am EU-Reformvertrag und auch eine Volksabstimmung ein. Martin sah die "politischen Kräfte der Mitte" gefordert zu handeln. FP-Chef Heinz-Christian Strache drohte mit einer Verfassungsklage. Vonseiten der ÖVP hielt der außenpolitische Sprecher und Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel einen Vergleich mit dem österreichischen Parlament für unzulässig": "Die Kompetenzen unseres Parlaments wurden im österreichischen Ratifikationsprozess ausführlich beleuchtet und werden auch unter dem neuen EU-Vertrag nicht beschnitten", sagte er laut Aussendung.

SPÖ, ÖVP und Grüne erleichtert

SPÖ-EU-Abgeordneter Hannes Swoboda zeigt sich erfreut und sieht "grünes Licht für den Ratifizierungsprozess" des Vertrags von Lissabon. "Ich gehe jetzt davon aus, dass die Abstimmung im Oktober in Irland gut ausgeht und das Land den Vertrag unterschreibt", so Swoboda laut Aussendung. Die Kritik am Reformvertrag hinsichtlich einem Verlust an demokratischer Legitimierung der EU wies Swoboda zurück. "Das Gegenteil ist der Fall. Die Parlamente der Mitgliedsstaaten erhalten mehr Mitspracherecht bei den Gesetzgebungsvorhaben der Union."

BZÖ-Europasprecher Ewald Stadler dagegen findet es "bedauerlich, dass die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts erst nach der EU-Wahl kommt". Das Urteil - wonach der Lissabon-Vertrag mit der deutschen Verfassung vereinbar ist, die innerdeutsche Umsetzung aber den Bundestag nicht ausreichend einbindet - bestätige die kritische Haltung des BZÖ zum Lissabon-Vertrag: Der Vertrag bringe "verfassungswidrige Konsequenzen für ein demokratisches Gemeinwesen wie Deutschland mit sich" und das gelte auch für Österreich, heißt es in der Mitteilung. (APA)