Wien - Der Justizausschuss am Dienstag brachte zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg. So passierten sowohl das neue Familienrecht als auch das umstrittene Anti-Korruptionsgesetz den Ausschuss. Außerdem werden die Justizgebühren künftig wohl etwas höher ausfallen.

Das Familienrechts-Änderungsgesetz hat am Dienstag den Justizausschuss passiert. Neben den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP stimmten auch die FPÖ und in Teilbereichen die Grünen dem Paket zu, hieß es in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz. Ziel der Gesetzesänderung ist es demnach, moderne Familienformen stärker zu berücksichtigen, außerdem wird das Eherecht modernisiert.

Mehr Rechte für Patchwork-Familien

Zukünftig müssen Ehegatten nicht nur für die gemeinsamen Kinder Verantwortung tragen, sondern auch Obsorgeaufgaben für die Kinder des Partners übernehmen. Weiters wurde die Beistandspflicht auf alle volljährigen Personen, die mit einem Elternteil und dessen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, erweitert. Um das Eherecht zu modernisieren, wurden nicht mehr übliche Begriffe und Sachverhalte wie "Heiratsgut" gestrichen.

FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer kündigte im Ausschuss auch die Zustimmung seiner Fraktion im Plenum an. Kritik am Familienrechtspaket kam von der grünen Abgeordneten Daniela Musiol: Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, es gebe aber nach wie vor Reformbedarf im Scheidungsrecht, der Regelung des Unterhalts und der Obsorge sowie bei den Lebensgemeinschaften. Der BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner warf der Regierung vor, die Chance auf eine grundlegende Neuordnung des Familienrechts verpasst zu haben.

Antikorruption: Kritik bleibt

Auch das umstrittene Antikorruptionsgesetz hat am Dienstag den Justizausschuss passiert. Die Kritik daran bleibt aufrecht. Während Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) die Regelung verteidigte, bekräftigte die Opposition ihre Bedenken. Sie habe auf sachliche Kritik reagiert, sagte Bandion-Ortner im Gespräch mit der APA. Es gehe darum, Dienstrecht und Strafrecht näher aneinanderzubinden, dabei aber die Abstufungen beizubehalten. So dürfe etwa ein Richter gar nichts annehmen, ein Beamter hingegen ein bisschen etwas.

Unzufrieden bleibt hingegen die Opposition. Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser bemängelte gegenüber der APA, dass ÖVP und SPÖ einen Entschließungsantrag auf die Einführung einer Kronzeugenregelung "niedergestimmt haben". Er übte auch Kritik daran, dass nunmehr politische Mandatare nicht unter den Begriff des "Amtsträgers" subsumiert werden sollen, was die Optik einer Privilegierung ergebe.

BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz, der auch die Lockerung der Bestimmungen und die Ausnahmeregelungen für politische Mandatare ablehnt, forderte strengere strafrechtliche Bestimmungen für Korruption und das sogenannte Anfüttern von Amtsträgern.

Justizgebühren höher

Außerdem wurde im Justizausschuss beschlossen, dass der Gerichtsgang teurer wird: Die Regierungsparteien haben sich nach ursprünglichen Unstimmigkeiten auf Gebührenerhöhungen bzw. -einführungen geeinigt. Die am Dienstag im Justizausschuss beschlossenen Regelung sieht Gebühren in Besuchsrechtsverfahren in erster Instanz von 116 Euro vor. In der nächsten Instanz verdoppelt sich dieser Betrag. Das ist zwar eine Halbierung der ursprünglich im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen 220 Euro, dafür werden aber im Gegenzug die Gebühren bei Scheidungen und Verlassenschaftsverfahren erhöht. Die Gebühren-Anhebungen soll insgesamt rund zehn Mio. Euro bringen.

Die Justizministerin zeigte sich im Gespräch mit der APA mit dem Kompromiss zufrieden. Sie begründete die Gebührenerhöhungen mit dem Geldbedarf im Justizbereich. Man bräuchte die Mittel, um ordentliche Verfahren zu gewährleisten. Justiz koste etwas, durch die Aufteilung seien aber die Anhebungen "besser verträglich". Sie verwies auch auf die Möglichkeit von Verfahrenshilfe für Bedürftige. (APA)