Wien  - Von der Diskussion um eine längere Bezugsdauer des Kindergeldes für Alleinerzieher wären derzeit rund 15.000 Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren betroffen. Das geht aus den jüngsten Daten (Stand Juni 2009) des Familienstaatssekretariats hervor. Insgesamt beziehen rund 162.700 Eltern Kindergeld. Derzeit verlieren die Alleinerzieher mindestens 2400 Euro, wenn sie wegen des fehlenden zweiten Elternteils nicht die volle Bezugsdauer des Kindergeldes in Anspruch nehmen können.

Nur 7402 Männer

Von den 162.658 Kindergeldbeziehern im Juni waren 155.256 Frauen und nur 7402 Männer (4,6 Prozent). 15.060 Kindergeldbezieher (9,3 Prozent) sind Alleinerziehende, der überwiegende Teil davon Mütter. Unter den Alleinerziehern waren 198 verwitwet, wie viele geschieden waren, ist dem Staatssekretariat nicht bekannt.

Im Zuge des einkommensabhängigen Kindergeldes diskutieren SPÖ und ÖVP darüber, ob Alleinerzieherinnen länger in Karenz gehen dürfen. Die volle Bezugsdauer des Kindergeldes kann derzeit nur dann genützt werden kann, wenn beide Elternteile in Karenz gehen. Als Alleinerzieher bekommt man also derzeit je nach Variante (436 Euro für 30+6 Monate, 624 Euro für 20+4 Monate oder 800 Euro für 15+3 Monate) mindestens 2400 Euro weniger Kindergeld, als ein Elternpaar bekommen könnte, wenn beide in Karenz gehen.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will den Kindergeldbezug nun bei allen (künftig vier) Varianten für armutsgefährdete Alleinerzieher um zwei Monate verlängern. Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) hingegen ist nur in "Härtefällen" (etwa wenn der Mann verstorben ist oder wegen Gewaltanwendung polizeilich weggewiesen wurde) für eine längere Bezugsdauer. Wenn es derzeit während der Karenzzeit zum Tod des Partners oder zur Scheidung kommt, gelten die Betroffenen als Alleinerzieher und haben keine Chance auf die volle Bezugsdauer mehr, denn auch eine Regelung für Härtefälle fehlt bisher. (APA)