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Das Lokal VIII im Parlament wird für 18 Abgeordnete des Nationalrats in den kommenden Monaten eine Art zweites Zuhause. Wöchentlich soll der Spitzel/Spionage-Ausschuss tagen.

Foto: APA/Fohringer

Wien - Am Mittwochvormittag ist der Untersuchungsausschuss zu den Spitzel- und Spionagevorwürfen zum zweiten Mal zusammengetreten. Bereits vor Beginn der Sitzung kam es zu teils heftigen Scharmützeln zwischen den Fraktionen. Grüne und BZÖ verlangten einmal mehr die Ablöse von Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann. Kritik geübt wurde auch an FPÖ-Fraktionsvorsitzenden Martin Graf, der Abgeordnete der Grünen, Peter Pilz, warf ihm vor, aus geheimen Akten zitiert zu haben und wünscht sich zumindest eine Verwarnung.

Eigentliche Themen der heutigen Sitzung sind die Festlegung eines Fahrplans für den U-Ausschuss sowie der Beschluss einer ersten Zeugenliste. Nach Informationen von derStandard.at stehen die ersten Termine fest: Die Causa Peter Westenthaler, um dessen Rufdatenerfassung wird als erstes Thema ab 7. und 8. September behandelt werden. Die Causa Peter Pilz, rund um die mögliche Ausforschung von Pilz Informanten, soll dann vorraussichtlich ab 29. September im Ausschuss zur Diskussion stehen.

Vorwürfe gegen Bartenstein

Der Vorsitzende des U-Ausschusses, Martin Bartenstein, konnte die Aufregung der Opposition vor Beginn der Sitzung nicht verstehen. Bezüglich Hoffmann - dessen Tätigkeit als Treuhänder für Bartenstein die Kritiker erregt - teile er die Bedenken "in keinster Weise". Es gehe darum, dass der Verfahrensanwalt für ein faires Verfahren sorge. Er sei überzeugt davon, dass Hoffmann dies gewährleisten könne. Zum Vorwurf der Grünen, Graf hätte aus geheimen Akten zitiert, sagte Bartenstein, er wolle nicht alles interpretieren, was im Vorfeld des Ausschusses gesagt wurde. Gleichzeitig erklärte er, es wäre gut, "wenn wir uns an die Vorgabe halten würden, dass Akten grundsätzlich vertraulich sind".

SPÖ will prüfen

Die SPÖ will die Vorwürfe gegen Bartenstein prüfen. Passieren soll dies aber nicht im Untersuchungsausschuss, sondern im Unvereinbarkeitsausschuss des Parlaments sowie in der Präsidiale. Die Sache habe "überhaupt nichts mit dem U-Ausschuss zu tun", sagte SPÖ-Fraktionsführer Otto Pendl am Nachmittag am Rande des U-Ausschusses.

Gleichzeitig relativierte Pendl die von BZÖ und Grünen geäußerte Kritik. Er sei überzeugt, dass alle ihre Funktionen im Ausschuss gut ausüben werden. Die kolportierte Idee, einen zweiten Verfahrensanwalt zu bestellen, der bei der Causa Kasachstan statt Hoffmann tätig werden könnte, wollte Pendl nicht kommentieren. Ob im Laufe des Ausschusses ein zweiter Verfahrensanwalt zum Einsatz kommt, könne man jetzt nicht beurteilen.

Bartenstein versteht Kritik nicht

Zur Kritik an seiner Person erklärte Bartenstein, er verstehe diese "nicht wirklich". BZÖ und Grüne hatten Bartensteins Eignung als Vorsitzender in Zweifel gezogen. Grund dafür sind Verbindungen von Bartensteins Firma nach Kasachstan. Auch ÖVP-Fraktionsvorsitzender Werner Amon bezeichnete die Kritik an Bartenstein als "reines Politikum". Das Verlangen nach einer Absetzung Hoffmanns sei für ihn nicht nachvollziehbar. Er verwies wie auch SPÖ-Fraktionsvorsitzender Otto Pendl darauf, dass einige Abgeordnete auch selbst Betroffene des Untersuchungsgegenstands wären, da diese mit dieser Tatsache offensichtlich keine Probleme hätten, dürfe man auch mit Hoffmann als Verfahrensanwalt kein Problem haben. Anders sieht dies der BZÖ-Abgeordnete Ewald Stadler. Er pochte auf die Absetzung von Hoffmann, glaubt aber nicht daran, dass er die ÖVP davon überzeugen kann.

Da Regierungsmitglieder aufgrund von Unvereinbarkeitsbestimmungen nicht operativ in ihren Firmen tätig sein dürfen, hatte Bartenstein, als er Minister wurde, Hoffmann als Treuhänder eingesetzt. Im Ausschuss erklärte Hoffmann laut Stadler und Pilz nun, dass er eben keine Geschäfte oder Weisungen getätigte habe, was die beiden Abgeordneten dazu veranlasste, von einer "Scheintreuhandschaft" zu sprechen. Im Unvereinbarkeitsausschuss habe Hoffmann laut Stadler angegeben, er sei Treuhänder Bartensteins. Der BZÖ-Abgeordnete will - wie auch Pilz - die Sachlage nun in einer Sonderpräsidiale geklärt haben.

Bartenstein hat auch diese Kritik zurückgewiesen. Ein "Unsinn", so Bartenstein, der Treuhandvertrag mit dem jetzigen Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann sei der "weitest reichende", der in Österreich möglich sei. BZÖ und Grüne hätten ihre Behauptungen "wider besseres Wissen" aufgestellt. Die Kritiker befänden sich offenbar "in völliger Unkenntnis in Sachen Gesellschaftsrecht". Er - Bartenstein - sei mit seinem Eintritt in die Bundesregierung damals aus allen geschäftsführenden Funktionen seiner Firma zurückgetreten, sagte Bartenstein am Nachmittag.

Kritik an Graf

Zu Graf meinte Pendl, dessen Zitieren aus den Akten "sei überhaupt nicht nachvollziehbar und eines Nationalratspräsidenten nicht würdig". Graf selbst erklärte zu den Vorwürfen, dies sei "Schwachsinn". Er habe lediglich eine bereits von Pilz an Bartenstein gestellte Frage aufgegriffen. Er bleibe "selbstverständlich" Mitglied des Ausschusses. Mit Hoffmann und Bartenstein hat der Dritte Nationalratspräsident weniger Probleme: "Ich habe keinen Anlass zu zweifeln, dass die gewählten Personen ihre Arbeit gut verrichten."

Der Verfahrensanwalt kündigte vorher im Ö1-Morgenjournal an, im Ausschuss "auf Ordnung achten" zu wollen. Für den Untersuchungs-Ausschuss habe er sich speziell vorbereitet, durch das Studium der Verfahrens-Ordnung und anderer Rechtsgrundlagen. Die Aufregung über seine Treuhandschaft für die Beteiligungen des Ausschuss-Vorsitzenden Martin Bartenstein (ÖVP) kann Hoffmann immer noch nicht verstehen. (APA/red)