Wien  - Der Nationalrat hat im März 2009 eine Novelle des Wohnrechts beschlossen, wonach der Mietzins nur mehr alle zwei Jahre erhöht wird. Die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte werden damit nur noch jedes zweite Jahr zum 1. April erhöht.

Der Hintergrund: Nach einer erst ein Jahr alten Gesetzesänderung drohte heuer eine Mietzinsanpassung um 3,2 Prozent per 1. April. Denn im Frühjahr 2008 wurde das sogenannte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz - in Reaktion auf die hohe Dezember-Inflation - in aller Eile zusammengezurrt. Damit richtete sich die jährliche Erhöhung der Richtwertmieten nach der durchschnittlichen Jahresinflation und nicht mehr wie in den Jahren zuvor üblich nach der Dezember-Teuerung.

Doch 2008 war die Teuerung im Jahresdurchschnitt fast dreimal so hoch die Dezember-Inflation: Statt einer Mieterhöhung um 1,3 Prozent nach dem alten Gesetz stand damit eine fast dreimal so hohe Mieterhöhung (um eben jene 3,2 Prozent) per 1. April 2009 bevor. Mit der neuerlichen Gesetzesänderung kam es heuer mit 1. April zu keiner Erhöhung der Mieten.

Die Anpassung der maßgeblichen Richtwerte soll nun im Zwei-Jahres-Rhythmus - wie zuletzt - nach der Jahresinflation geschehen.(APA)