Prag/London - Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hat nun offenbar einen weiteren Grund, mit der Unterschrift des EU-Reformvertrags von Lissabon zu zögern. Nach Angaben der britischen Tageszeitung "Daily Mail" schickte ihm der Chef der britischen Konservativen, David Cameron, einen Brief, in dem er (Cameron) schreibt, er werde nach seinem erwarteten Wahlsieg in Großbritannien eine Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag durchführen lassen, falls Klaus die Ratifizierung des Dokuments noch einige Monate hinausschiebt.

Unter Berufung auf nicht genannte Quellen der britischen Konservativen schrieb das Blatt, Cameron würde die Volksabstimmung bald nach den für Mai 2010 geplanten Parlamentswahlen durchführen. Außerdem habe Cameron Klaus versichert, er (Cameron) werde ihm mit einer Kampagne gegen den Lissabon-Vertrag helfen. Cameron habe den Brief bereits im August an Klaus geschickt, allerdings habe er den tschechischen Staatschef "nicht explizit aufgefordert", die Ratifizierung des Dokuments aufzuhalten, hieß es. Die tschechische Präsidentenkanzlei bestätigte den Erhalt des Briefes von Cameron zunächst nicht.

Klaus, ein ausgesprochener Gegner des EU-Reformvertrags, zögert mit seiner Unterschrift unter das Dokument, das bereits von beiden Kammern des tschechischen Parlaments ratifiziert wurde. Zuvor hatte er erklärt, er wolle "der letzte in Europa" sein, der seine Entscheidung dazu mitteilen werde. Abgesehen vom wiederholten irischen Referendum Anfang Oktober wolle er auch das Urteil des tschechischen Verfassungsgerichtshofs in Brünn abwarten.

Der Prüfantrag, den eine Gruppe von Senatoren der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) in Aussicht stellte, wurde noch nicht eingereicht. Die Kritiker des Vertrags hatten den Termin der Beschwerde bereits einige Mal verschoben. Nun wollen sie sie Ende September erstatten.

Außerdem ist nicht bekannt, wie lange sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Vertrag befassen wird. Früher verlautete aus Brünn, dass die Richter "bis zu fünf Monate" für die Erörterung der Klage benötigen werden. Die ODS-Senatoren hatten bereits im Februar 2008 einen Prüfantrag in Brünn gestellt. Erst nach sieben Monaten kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass es in den beanstandeten Punkten keine Widersprüche zur Verfassung gebe. Die damalige Beschwerde bezog sich aber auf andere Aspekte als die derzeit vorbereitete Klage. (APA)