Die zuständige Behörde im Innenministerium verweigert selbst dann den Eintrag über den Geschlechtswechsel, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt. Das reicht Monique Justl: Sie hat Klage wegen Amtsmissbrauchs - und Wiederbetätigung eingebracht.

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Angesichts der undurchsichtigen Vorgehensweise des Innenministeriums bei der Personenstandsänderung von transsexuellen Personen regt sich nun Widerstand bei den Betroffenen. Wie Der Standard berichtete, wird Transsexuellen ohne geschlechtsanpassende Operation die Personenstandsänderung von einem zum anderen Geschlecht verweigert, obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 entschieden hat, dass die Operation nicht mehr Voraussetzung für eine Geschlechtsänderung sein darf.

Seit dem Entscheid fordert das Innenministerium von Betroffenen ein psychiatrisches Gutachten, das Auskunft darüber geben soll, ob es ihnen mit der Geschlechtsänderung ernst sei. Nun stellt sich jedoch heraus, dass die zuständige Behörde den Eintrag über den Geschlechtswechsel selbst dann verweigert, wenn ein solches vorliegt. Wie im Fall von Monique Justl (dieStandard.at hat bereits einmal über ihren Fall berichtet), die ein Sachverständigen-Urteil eingereicht hat, nun aber ohne Angabe von Gründen aufgefordert wurde, ein neues Gutachten von einer anderen Stelle nachzureichen.

Anzeige wegen Amtsmissbrauch und Widerbetätigung

Justl fühlt sich in ihren Rechten eingeschränkt und hat nun als letzten Schritt eine Strafanzeige gegen das Innenministerium eingereicht. Sie wirft den Behörden Amtsmissbrauch vor, weil sie sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes widersetzen und offenbar weiter auf geschlechtsanpassende OPs pochen. Der zweite Punkt der Anzeige lautet auf Wiederbetätigung. Ein harter Brocken, doch die Betroffene argumentiert damit, dass eine Verwaltung, die sich höchstgerichtlichen Erkenntnissen widersetzt, "im Transgender-Zusammenhang nur auf eine Geisteshaltung zurückzuführen ist: 'Unwertes Leben' unfruchtbar zu machen, wie es die Nazis im Krieg mit Behinderten taten," so Justl gegenüber dieStandard.at. Mit der geschlechtsanpassenden OP werden biologischen Männern der Penis, Hoden und Samenleiter entfernt, Frauen Busen, Eileiter und Gebärmutter - und damit irreversible Unfruchtbarkeit erzeugt.

Präventivwirkung im Ministerium

Die Anzeige wird ihren Fall nicht maßgeblich beeinflussen, Justl geht es auch um etwas anderes: "Ich habe ein Jahr versucht, mit dem Innenministerium im guten Einvernehmen zu einer Lösung zu kommen, aber jetzt ist es genug". Die Anzeige soll vor allem präventiv wirken: "Mehr Bewusstsein im Innenministerium und dass man mit den Betroffenen nicht alles machen kann". (freu, dieStandard.at, 24.9.2009)