Göteborg - Die Zustimmung der Iren zum EU-Vertrag von Lissabon bedeutet noch lange nicht, dass der Vertrag schnell in Kraft tritt. Denn neben dem Inselstaat müssen auch noch Polen und Tschechien ihre Ratifikationsverfahren abschließen.

Erst dann kann diese neue völkerrechtliche Vereinbarung der 27 EU-Staaten, die im Dezember 2007 in Lissabon von den Regierungen unterzeichnet wurde, auf den Weg gebracht werden.

Gültig wird der Vertrag "am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats" , wie es in Art. 54 Abs. 2 heißt; wobei die Hinterlegung in Rom, dem Ort der Unterzeichnung der Gründungsverträge (EWG und Euratom), erfolgt.

Zwar haben die Parlamente auch in Polen und Tschechien den Lissabon-Vertrag bereits gebilligt, aber die Staatspräsidenten - erklärte EU-Gegner - in beiden Ländern weigerten sich bisher, zu unterschreiben.

Polens Präsident Lech Kaczynski hat angekündigt, dass er seine Blockade bei einem Ja der Iren aufgeben werde. Das Problem bleibt Tschechien. Diplomaten befürchten, dass der Vertrag am Ende scheitern könnte, wenn Tschechien den Abschluss bis ins Jahr 2010 verzögert, und sich dann in Großbritannien ein neuer konservativer Premierminister David Cameron querlegt. Er will ein EU-Referendum abhalten.

Wahrscheinlich ist, dass der Vertrag im Frühjahr 2010 in Kraft tritt. Er bringt drei wesentliche Reformen:

1.) Außenpolitik: Es wird einen neuen Hohen Repräsentanten geben, den "EU-Außenminister", der gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission sein wird - die neue starke Person in Brüssel. Hauptaufgabe: Entwicklung einer koordinierten Außenpolitik und eines eigenen großen diplomatischen Dienstes. Daneben kommt ein gewählter Präsident des Europäischen Rates.

2.) Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments. Zum einen wird das Mitentscheidungsrecht gegenüber dem Ministerrat der Mitgliedstaaten zur Regel, das Parlament erhält volle Mitsprache in allen Politiken, auch bei Agrarbudget oder innerer Sicherheit.

3.) Die EU erhält eigene Rechtspersönlichkeit, kann Verträge abschließen. Die Union tritt der Menschenrechtskonvention bei. (tom/DER STANDARD, Printausgabe, 2.10.2009)