Mit ein paar weichen Formulierungen versucht der Arbeitskreis Corporate Governance die Kritik an den Boni-Regelungen zu parieren. Prämien sollen sich künftig an nachhaltigen Kriterien orientieren, Abfindungen mit zwei Jahresgehältern limitiert werden. Und auch sonst gibt es ein paar Korrekturen, die auf einen einfachen Nenner gebracht werden können: unkonkret - und unverbindlich obendrein. Ein Feigenblatt, wie Gewerkschafter Wolfgang Katzian treffend bemerkt.

Der adaptierte Kodex steuert mit der laschen Überarbeitung endgültig in die Bedeutungslosigkeit, nachdem er schon bisher nicht allzu ernst genommen worden ist. Nicht gerade förderlich für die Akzeptanz der Wohlverhaltensregeln ist die Zusammensetzung des für ihn verantwortlichen Arbeitskreises: Die überrepräsentierten Betriebe schnapsen sich die Regulierung großteils selbst aus. Unabhängige Experten sind in der Minderheit, Anlegervertreter fast inexistent, die Stimme der Arbeitnehmer fehlt gänzlich.

Komposition und Resultat liefern beste Argumente für eine gesetzliche Regelung - abgesehen von der Notwendigkeit einer demokratischen Legitimierung und Kontrolle. In einem Aufwaschen könnte dann auch die steuerliche Berücksichtigung der Bezüge als Betriebsausgabe limitiert werden. Das hätte im Unterschied zu Gehaltsobergrenzen den Charme, dass der Aufsichtsrat weiter Spielraum für die Gewährung hoher Bezüge hätte, freilich ohne Belastung der Steuerzahler. Eine charmante Version einer Sondersteuer. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 9.10.2009)