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Mit Dresdens Bäckern ist nicht zu spaßen, wenn es um ihre Dresdner Stollen geht.

Foto: AP Photo/Matthias Rietschel

Nach dem Eklat um Jack Wolfskin folgt die nächste skurrile Abmahnung gegen eine Internetseite. Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V. hat die Betreiberin der Website hausfrauenseite.de abgemahnt, die sie ein Rezept ihrer Schwiegergroßmutter für den sogenannten "Dresdner Stollen" anbietet. Denn die Schlemmerei darf nur dann den Namen "Dresdner Stollen" tragen, wenn sie den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entsprechen, berichtet intern.de. Voraussetzung sei unter anderem, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.

Keine Umschreibungen

Sogar Umschreibungen wie "Stollen nach Dresdner Art" werden demnach nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen seien eingetragene Markennamen. Offenbar wurde die Bezeichnung in früheren Zeiten als Gattungsbegriff für die bestimmte Zubereitungsarbeit verwendet, weshalb er sich in zahlreiche Veröffentlichungen finde.

Politikum

Bei dem speziellen Stollen scheint es sich um ein wahres Politikum zu handeln. Vor der Wiedervereinigung Deutschlands habe laut Wikipedia jeder Bäcker Dresdner Stollen backen dürfen. Danach sei er jedoch als geographische Herkunftsangabe und später als eingetragene Marke geschützt worden.

Hinweis auf eingetragene Marke

In Nachschlagewerken wie etwa in Kochbüchern werde laut deutschem Markengesetz jedoch in solchen Fällen nur verlangt, dass bei dem Namen darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen eingetragenen Markennamen handle. Es dürfte theoretisch also ausreichen, wenn man das Rezepte mit "Dresdner Stollen®" für Registered Trademark überschreibt. Die betroffene Rezeptseite nahm die Abmahnung aber mit Humor und startete eine Umfrage, wie der Stollen von nun an genannt werden solle - vielleicht "kein Dresdner Stollen" oder "the Stollen formerly know as Dresdner".

Zumindest soll der Schutzverband zunächst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserklärung gefordert haben. "Ich hoffe, ich bin damit den Änderungswünschen vollständig und fristgemäß nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit Rückschein angekündigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht", schreibt die Betreiberin auf der Website. (red)