Salzburg - Einspruch gegen "das Vorhaben, den Druck auf Asylsuchende durch verstärkte Verhängung der Schubhaft weiter zu erhöhen", hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. erhoben. In der am Samstag von der in Salzburg tagenden Generalsynode einstimmig verabschiedeten Resolution an die Regierung wird diese aufgefordert, "Schutzsuchenden in vollem Umfang Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Schutzgewährung mit ausreichender Berufungsmöglichkeit zu gewähren".

Wörtlich heißt es in der Resolution: "Mit großer Sorge verfolgen wir die jüngsten Entscheidungen des Innenministeriums, Caritas Volkshilfe und Diakonie neben der Sozialbetreuung von Schubhäftlingen nun auch Österreich weit die Mittel für das Kernstück ihrer menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung, zu entziehen." Die Generalsynode zeigt sich "äußerst besorgt, dass in den menschenrechtlich sensiblen Bereichen der Rechtsberatung von Asylwerbenden und der Schubhaftbetreuung keine unabhängige Beratung und Betreuung mehr gegeben ist".

Aufforderung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, "jene humanitäre Organisationen, die sich seit Ende des 2. Weltkrieges mit großem Engagement für die Rechte und die Würde von Schutz suchenden Menschen eingesetzt haben, wieder mit jenen finanziellen Mitteln auszustatten, die sie für die Fortsetzung ihres humanitären Auftrags benötigen".

Weiters tritt die Generalsynode dafür ein, die Agenden Asyl, Migration und Integration in einem eigenem Ressort der Bundesregierung zusammenzuziehen. Ferner soll jede Person nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in einem Mitgliedsland der europäischen Union ein Recht auf einen langfristigen Aufenthaltstitel mit dem Recht zur uneingeschränkten Arbeitsaufnahme erhalten. (APA)