Wien - Nachdem am Donnerstag die Wogen im Untersuchungsausschuss zu diversen Spitzel- und Justizaffären hochgegangen waren, ist auch in der Präsidiale am Freitag kein Konsens der Regierungs- und Oppositionsparteien erzielt worden. Die Opposition kündigt nun eine Reihe von Sondersitzungen an. Vorgeworfen wurde der Regierung, dass sie U-Ausschuss Ende November "abdrehen" wolle.

Stadler: "Machtrausch" der Regierung

Für die Regierungsparteien sind Ladungen von ehemaligen wie aktuellen Ministern nicht notwendig. Um den "Machtrausch" der Regierung einzudämmen, werde man in Zukunft alle Möglichkeiten der Geschäfsordnung - "durchaus in gesteigerter Form" - nutzen, so der BZÖ-Abgeordnete Ewald Stadler.

Die nächste Sondersitzung könnte laut dem FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf bereits am 22. November beantragt werden und müsste innerhalb von acht Tagen stattfinden. "Die Regierung zementiert sich ein, hat kein Interesse an einer Diskussion und gefährdet den Konsens im Hohen Haus", stellte Graf vor Journalisten fest. Als nächstes sollte seiner Meinung nach Bundeskanzler Werner Faymann in eine Sondersitzung geladen werden. Auch die Grünen fassen weitere Sondersitzungen ins Auge.

Kopf: Geschäftsordnung wird eingehalten

Bei ihrer Position bleiben auch die Regierungsparteien. "Es gibt eine Geschäfts- und Verfahrensordnung, die wird eingehalten", stellte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf fest. Ob weitere Termine nach den nun drei geplanten stattfinden könnten, werde deren Verlauf zeigen. SPÖ-Klubchef Josef Cap betonte, dass der Ausschuss seine Aufgabe "rasch und penibel" abarbeiten sollte. Cap sieht kein Problem darin, dass das Thema Kasachstan in nur zwei Tagen abgehandelt werden soll: "Mit großem Einsatz ist das in weit kürzerer Zeit möglich."

Sollte die Opposition dabei bleiben, wegen des Konflikts um den U-Ausschuss die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Österreich zu blockieren, dann droht der Republik ein langwieriges Vertagsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei könnte die EU-Kommission nach zwei Mahnschreiben den EuGH anrufen. Strafzahlungen drohen allerdings erst nach Abschluss dieses mehrjährigen Verfahrens. Hier könnten dann Bußgelder in Millionenhöhe drohen. (APA/red)