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Können Gesetz mit deutlicher ÖVP-Handschrift präsentieren: Regierungschef Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP).

Foto: APA/Schlager

Wien - Die Regierung hat sich darauf geeinigt, dass die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle nicht am Standesamt möglich sein wird. Das gaben die zuständigen Ministerinnen am Dienstag vor dem Ministerrat bekannt. Während sich Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (beide ÖVP) zufrieden zeigten, sprach Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) von einem unvollendeten Werk.

Pröll zufrieden, Faymann nicht ganz

Vizekanzler und ÖVP-Chef Josef Pröll zeigte sich jedenfalls zufrieden: Lange sei das Thema ein "No Go" in Teilen der Volkspartei gewesen, in den vergangenen Jahren sei die ÖVP aber einen "sehr weiten Weg gegangen", rechtfertigte Pröll am Dienstag nach dem Ministerrat den Beschluss, dass die Partnerschaft nicht am Standesamt eingetragen werden kann. Seine Partei sei einen "sehr weiten Weg gegangen".

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) lobte die inhaltlichen Verbesserungen, während er aber auch sagte, dass die SPÖ weiterhin für das Standesamt eintrete. Faymann hob hervor, dass man "eine Reihe deutlicher Verbesserungen" für die Gleichstellung homosexueller Paare erreicht habe. Ganz zufrieden ist der Bundeskanzler allerdings nicht: "Das ist ein Kompromiss."

Die Frage, bei welcher Behörde die Partnerschaft eingetragen wird, war bis zuletzt ein Knackpunkt zwischen den Regierungsparteien. Nach stundenlangen Verhandlungen hat sich nun die ÖVP durchgesetzt: Die Eintragung findet nicht am Standesamt sondern bei der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise beim Magistrat statt.

Fekter: Standesamt in der ÖVP "nicht mehrheitsfähig"

"Wir haben eine sachliche Lösung gesucht und das sind die Bezirksverwaltungsbehörden", erklärte Fekter. Sonst hätte jeder Bürgermeister ein eigenes Register führen müssen und dies sei "nicht gerechtfertigt". Im Übrigen sei das Standesamt innerhalb der ÖVP "nicht mehrheitsfähig".

Froh über den Kompromiss zeigte sich die Justizministerin. Es habe sich um einen "Verhandlungskrimi" gehandelt, letztendlich habe man aber in vielen Bereichen eine Gleichstellung erreicht. So erhalten homosexuelle Paare etwa pensionsrechtliche Ansprüche, aber auch Beistands- oder Unterhaltspflichten. Adoptionen oder künstliche Befruchtungen sind laut Bandion-Ortner nicht möglich. Der Name des Partners werde nicht automatisch geändert, die Möglichkeit bestehe aber.

Bandion-Ortner: Keine "Ehe light"

Bandion-Ortner stellte klar, dass es sich bei der eingetragenen Partnerschaft nicht um eine "Ehe-Light" handle, heterosexuelle Paare sind also von der neuen Regelung ausgeschlossen. Die Justizministerin ist überzeugt, dass diese Vorgehensweise rechtlich haltbar ist.

Weniger zufrieden als die ÖVP-Ministerinnen zeigte sich freilich Heinisch-Hosek, die stets für das Standesamt eingetreten war. Den Kompromiss sehe sie einerseits mit einem lachenden Auge, da man sich bei der Gleichstellung Homosexueller nun endlich im europäischen Mittelfeld befinde. Mit einem weinenden Auge allerdings sehe sie die Tatsache, dass eine Eintragung am Standesamt nicht möglich war. Die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren sei nach wie vor ihr Ziel, weil es sich bei der nunmehrigen Lösung um ein "unvollendetes Werk" handle.

Kritik von FPÖ und Grünen

Der Beschluss hat am Dienstag für Kritik bei FPÖ und Grünen gesorgt - wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller sprach von einem "unnötigen Werk" und warnte vor einer Gleichstellung mit der Ehe. Grünen-Chefin Eva Glawischnig zeigte sich hingegen enttäuscht über das Verbot von Stiefkindadoption und die fehlende Eintragung am Standesamt. BZÖ-Obmann Josef Bucher wollte sich vorerst nicht äußern, nachdem es am Montag innerhalb des BZÖ unterschiedliche Meinungen zum Thema gegeben hatte. (APA)