Wenn Recht nur Recht wäre, würde Maria Fekter schweigen: Das Bundesasylamt hat entschieden, dass der Familie Zogaj kein subsidiärer Schutz in Österreich zusteht. Nun geht der Ball an den Asylgerichtshof. Dort wird die letzte Entscheidung gefällt - Punkt, aus.

Nun hat sich die Innenministerin im Fall Zogaj aber doch zu Wort gemeldet: Eine gütliche Einigung sei an "der Familie" gescheitert, lässt Fekter nun aufhorchen.

"So traumatisiert"

Was sie genau damit meine? Nurje Zogaj hätte ja ausreisen können, erklärt Fekter, habe dieses Angebot aber ausgeschlagen, "weil sie so traumatisiert ist".

Zynischer geht es kaum. Was die Ministerin hier als "Angebot" bezeichnet, ist ein aufrechter Ausweisungsbescheid, der den Zogajs vorlag. Die einzige Wahl, die dieser Bescheid offen ließ, war: Freiwillig ausreisen, oder auf die Abschiebung warten.

Nun ist Nurje Zogaj selbstmordgefährdet. Das sagt kein befreundeter Arzt der Familie, sondern einer der renommiertesten Psychiater Österreichs, und zwar auf Anfrage des Innenministeriums. Sie jetzt in ein Land auszuweisen, in welchem sie weder Wohnung, noch Arbeit, noch gesicherte psychiatrische Versorgung hätte, würde wohl wenigen FremdenpolizistInnen leicht fallen.

Kein Grund hierzubleiben

Die Asylbehörde erster Instanz sah das anders. Die BeamtInnen kannten das Gutachten, sahen darin aber keinen Grund, Nurje Zogaj für "nicht abschiebbar" zu erklären. Ob sich der Asylgerichtshof dieser Ansicht anschließt, wird sich zeigen.

Dass die Berufung gegen den nun vorliegenden Bescheid eine Abschiebung der Zogajs verzögern wird, liegt auf der Hand. Es ist aber einmal so, dass in Österreich gegen Bescheide berufen werden darf. Dies gerade jenen Menschen zum Vorwurf zu machen, für die ein Bescheid einen tief gehenden Eingriff in die persönliche Sphäre bedeutet - wir sprechen hier vom erzwungenen Aufgeben des eigenen Lebensmittelpunktes -, ist absurd.

Doch genau das tat Maria Fekter in der Vergangenheit wiederholt, wenn sie für die Verzögerung der Asylverfahren allein die AntragstellerInnen verantwortlich machte - und nicht die teils mangelhafte Qualität der erstinstanzlichen Bescheide, oder auch das Gesetz, das nach mehrfachen Novellierungen selbst für Asylrechts-SpezialistInnen schwer anwendbar ist. 

Was rechtens ist

Recht muss Recht bleiben, argumentiert die Ministerin. Es wäre zu wünschen, dass das auch gilt, wenn Betroffene von ihrem Recht, einen Bescheid nicht einfach schweigend hinzunehmen, Gebrauch machen. Nachdem Arigona Zogaj aus den Medien vom Inhalt ihres Asylbescheides erfahren hatte, wollte sich Fekter aus Gründen der Amtsverschwiegenheit erst nicht zur Causa äußern. Sie wäre besser beim Schweigen geblieben. (Maria Sterkl, derStandard.at, 17.11.2009)