Über die Zuständigkeit für den Erhalt von Thermen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in den vergangenen zwei Jahren unterschiedliche Urteile gefällt, die für erhebliche Verwirrung sorgten. So befand das Höchstgericht im Mai 2007 etwa, dass der Mieter nicht zuständig sei. Im darauffolgenden Herbst wurde diese Entscheidung konkretisiert. Heuer hat der OGH jedoch festgestellt,
dass auch der Vermieter nicht zum Erhalt der Therme verpflichtet ist, der Mieter aber für die Zeit ohne Heizung weniger Zins zahlen darf. Dieses Urteil sorgt für heftige Kritik und Rufe nach dem Gesetzgeber.

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ÖVP und SPÖ wollten laut Regierungsübereinkommen in dieser Legislaturperiode per Gesetz klarstellen, wer welche Erhaltungspflichten im Inneren einer Mietwohnung zu tragen hat - Mieter oder Vermieter. Die Frage, wer etwa im Fall einer kaputten Therme für die Reparatur aufzukommen hat, ist wegen fehlender rechtlicher Klarheit in letzter Zeit weitgehend den Gerichten überlassen worden, mehrere höchstgerichtliche Erkenntnisse zu diesem Thema existieren, sorgten aber nur für weitere Verwirrung. Seit kurzem verhandelten SPÖ und ÖVP darüber, wie man die diversen Erkenntnisse in Gesetze gießen könnte.

"Verhandlungen gescheitert"

Am Donnerstag erklärten die SPÖ-Verhandler diese Gespräche, in die auch Mietervertreter und Immobilienwirtschaft eingebunden waren, allerdings für "gescheitert". Die ÖVP habe darauf beharrt, Teilbereiche in der Vermietung weiterhin von einer gesetzlichen Regelung auszunehmen - konkret in dem Fall, dass von Privaten an Private vermietet wird. "Lediglich dann, wenn der Wohnungsbesitzer ein sogenannter gewerblicher Vermieter ist, soll es zu einer Klarstellung kommen" - das war der SPÖ zu wenig, erklärt Georg Niedermühlbichler von der SP-nahen Mietervereinigung.

Peter Sonnberger, Chefverhandler der ÖVP und Vizeobmann des Parlamentarischen Bautenausschusses, sieht das naturgemäß ein wenig anders. Seiner Meinung nach sei man den SPÖ-Verhandlern sehr entgegengekommen, etwa mit dem Vorschlag einer weitgehenden Vertragsautonomie: Im einzelnen Kontrakt sollten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner dezidiert geregelt werden - also etwa auch, wer im Fall des Falles für die kaputte Therme zahlen muss. "Und wenn im Vertrag nichts geregelt ist, dann hätte der Vermieter zahlen müssen", erklärt Sonnberger im Gespräch mit derStandard.at den ÖVP-Vorschlag. Die ÖVP hätte dafür auf Zuschläge zum Richtwert verzichtet.

Für Niedermühlbichler bleibt bei dieser Variante aber unter anderem "völlig ungeklärt, wie ein Mieter erkennen soll, ob er einem privaten oder einem gewerblichen Vermieter gegenüber steht". Eine solche Unterscheidung halten Niedermühlbichler und die SPÖ-Chefverhandlerin Ruth Becher im Übrigen für "völlig unsachlich".

Dass in den Verhandlungen, die man eigentlich im April 2010 abgeschlossen haben wollte, nun "für die Mieter nichts drinnen war", bedauert Becher. "Die ÖVP-Vorschläge waren für uns nicht machbar", erklärt sie auf Anfrage von derStandard.at, und hofft auf neue mieterfreundliche Erkenntnisse des OGH. Mehrere Entscheidungen würden demnächst anstehen.

Thermische Sanierung im Fokus

Sonnberger bedauert ebenfalls, dass die Gespräche vorerst gescheitert sind, betont aber das recht gute Gesprächsklima zwischen ihm und der SPÖ-Abgeordneten und Bautenausschuss-Vorsitzenden Becher. Er hofft, dass es im neuen Jahr zu weiteren Gesprächen kommt.

Beim nächsten Treffen im Jänner wollen die Verhandler zunächst nur über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die thermische Sanierung weiterreden: Anpassungen von Mietrechtsgesetz (MRG) und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beispielsweise, um den "hohen Produktivitätsfaktor", den die thermischen Sanierungen mit sich bringen, weiter ausschöpfen zu können. (Martin Putschögl, derStandard.at, 27.11.2009)