Wien - Als Petar Nikolic 1973 nach Österreich kam, war er 16, als seine Frau Dana (Namen geändert) 1977 nachkam, war sie 17 Jahre alt. Seither lebten sie durchgehend im Land, arbeiteten, zahlten Steuern und Sozialabgaben. Sie brachten drei Kinder zur Welt und zogen sie auf: Ein Sohn hat es zum selbstständigen Autohändler gebracht.

Dennoch hätten die beiden laut Innenministerium Österreich jetzt verlassen müssen, um in Serbien einen Aufenthaltsantrag zu stellen. Eine ausgesprochene Ausweisung wurde erst durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestoppt. Der Beschluss liegt dem Standard vor.

Diesem zufolge sahen die Fremdenbehörden für eine Niederlassungsbewilligung der Nikolics keine rechtliche Basis. Grund dafür: Meldeunterbrechungen, weil die ursprünglichen Sichtvermerke wegen Fristversäumnissen nicht verlängert wurden. Zuletzt lehnte Innenministerin Maria Fekter einen nach der bis April 2009 geltenden "Gnadenversion" geprüften humanitären Aufenthalt ab: Es gebe "keine besonderen berücksichtigenswürdigenden Gründe".

Der VfGH widerspricht: Die Behörden hätten die über 30 Jahre Leben in Österreich außer Acht gelassen. Die Erleichterung sei für die Familie enorm, berichtet ein Rechtsvertreter: "Frau Nikolic hatte aufgrund des Drucks schwer mit ihrer Diabetes zu kämpfen." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 27. November 2009)