Foto: Gregor Kcuera
Foto: Gregor Kucera
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Foto: Gregor Kucera

Der "Verein Anti Piraterie" (VAP) lud am Mittwoch zu einem Pressegespräch mit dem Titel "Urheberrecht ist ein Grundrecht: Vorratsdatenspeicherung, Strafprozessordnung und Filmpiraterie" ins Wiener "Metro"-Kino. Der Grund: Aus Sicht des VAP bedarf es einiger zusätzlicher Maßnahmen und klärender Regelungen, die die Politik in Punkto Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsgesetz setzen müsse. Eine Verfolgung von Produktpiraten sei auf Basis der geltenden und geplanten Gesetze aus Sicht des VAP nahezu unmöglich.

Daten länger speichern und Auskunft bekommen

Das Podium, bestehend aus Disney-Austria-Geschäftsführer und VAP-Präsident Ferdinand Morawetz, Werner Müller (Geschäftsführer des Fachverbands der Film- und Musikindustrie) und Rechtsanwalt Andreas Manak, forderte "dringend eine Regelung im Telekommunikationsgesetz, die nicht nur eine ausreichende Speicherpflicht, sondern auch einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch im Falle von Urheberrechtsverletzungen vorsieht". Die geplanten Änderungen, die derzeit in Begutachtung seien, würden mit EU-Recht kollidieren und zudem nicht den Forderungen des VAP gereichen. Konkret geht es dem VAP um eine Verpflichtung für die Provider Daten länger zu speichern und die Auskunftspflichten zu vereinfachen.

 

Provider sollen Auskunft geben müssen

"Damit der Rechteinhaber wirksam gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen kann, benötige er vom Internet-Service-Provider (ISP) Auskünfte, die Rückschlüsse auf die Identität des betreffenden Internetteilnehmers zulassen. Gerade diese Auskunftspflicht wurde mit dem OGH-Urteil vom 14. Juli drastisch eingeschränkt", so der VAP. "Der OGH hat ausgesprochen, dass Verkehrsdaten, daher auch dynamische IP-Adressen, vom ISP nicht gespeichert werden dürfen und daher auch keine Auskunft erteilt werden darf. Daher können Rechteinhaber über dynamische IP-Adressen und deren Nutzer keine Auskunft erhalten, auch wenn dies die einzige Möglichkeit ist, den Rechtsverletzer zu identifizieren."

Große Fische oder Einzeltäter?

"Wir wollen keine Studenten hinter Gitter bringen, die sich im Internet einen Film anschauen", so Morawetz. "Wir wollen die großen Fische fangen." Was in der "analogen Welt" am Beispiel von den Verkaufsaktivitäten chinesischer HändlerInnen auch gleich bekräftigt wurde: "Wir haben kein Interesse diese HändlerInnen festzunehmen. Dabei handelt es sich um die ärmsten der Armen, die durch den Verkauf von Raubkopien ihre Schlepper abarbeiten müssen. Uns geht es um die Hintermänner". Während im Drogenhandel "nur" 100 bis 400 Prozent Profit zu machen seien, würde Produktpiraterie bis zu 900 Prozent bringen und daher auch von organisierten Kriminellen genutzt werden.

 

In der digitalen Welt sieht es mit den Einzeltätern dann schon etwas schwieriger aus. Allerdings sei man auch hier "nicht an den SchülerInnen und StudentInnen interssiert, die sich Filme aus dem Netz laden" und der VAP sprach sich auf dezitiert gegen die Verfolgung von diesen EinzeltäterInnen sowie großangelegten Abmahnwellen aus, aber "man dürfe nicht glauben, dass es sich dabei immer nur um arme StudentInnen handle."

Weltweites Milliardengeschäft

Rudolf Unterköfler vom Bundeskriminalamt, Leiter des Büros für Wirtschafts- und Finanzermittlungen, gab einen Einblick in das weltweite Problem Produktpiraterie - nicht nur im Bereich Film und Musik. "50 Prozent aller Potenzmittel sind illegale Fälschungen und werden über das Internet in alle Welt verbreitet. Aber auch bei Elektrogeräten gibt es große Gefahrenquellen. Es gibt Berichte von Endgeräten die nach 10 Minuten Betrieb in Flammen aufgehen. Auch diese Aspekte darf man nicht außer Acht lassen", so Unterköfler.

Tatort ohne Täter

Das große Problem bei den Ermittlungen im Internet sei, "dass sich die Täter nciht am Tatort aufhalten, sondern irgendwo stecken", so Unterköfler. Dies mache die Spurensuche wesentlich schwieriger, aufwendiger und komplizierter.

Erfolge in Wien

Im Rahmen des Pressegesprächs wurden zwei Exekutivbeamte ausgezeichnet, die sich im Falle von Produktpiraterie besonders hervorgetan haben. So gelang es den Beamten ein großes Lager in der Webgasse im 6. Bezirk auszuforschen und 30.000 illegale Filmkopien sicherzustellen. Im anderen Fall konnte der Beamte mit seinem Team den größten heimischen Umschlagplatz für Produktfälschungen im Internet ausheben. Auch eine Ehrenmitgliedschaft im VAP wurde vergeben - diese erhielt die Schauspielerin Ursula Strauss. In ihrer Dankesrede verwies Strauss darauf, dass hinter jedem Filmprojekt zahlreiche Menschen stehen, die von ihrem Job auch leben müssen. Der illegale Download von Filmen gefährde die gesamte Branche.

 

 

Abfilmen in Österreich selten

Das Mitschneiden beziehungsweise Abfilmen von aktuellen Filmen in Kinos sei in Österreich kein Thema. Wohl aber gebe es Fälle wo Tonaufnahmen aufgezeichnet wurden und dann mit Filmmaterial aus dem Ausland über Tauschbörsen weiterverbreitet worden seien.

Was darf Musik kosten?

Keine Antwort konnte man vom Podium hingegen in der Frage erwarten, welcher Preis aus Sicht der Industrie für ein Lied in einem legalen Shop adäquat sei. "Hier wird der Markt den Preis regulieren. Wir geben da keine Empfehlungen. Aber glauben Sie mir über einen Film um 98,50 Cent darüber reden wir sicher nicht", sprach Werner Müller. Die mehrmals an diesem Vormittag geäußerte Meinung lautete, dass erst die illegalen Plattformen geschlossen werden müssten, um den legalen Plattformen zum Durchbruch zu verhelfen. "Gegen Null Euro kommt man nicht an", so Müller weiter.

"Ist legal schlecht, wird illegal genutzt"

Auf die Frage welche Strategien die Industrie verfolge, um weitere legale Angebote zu etablieren, und den Zugang zu vereinfachen - immerhin würden sich illegale Angebote weitaus besser und einfacher nutzen lassen als Marktführer iTunes, zudem auch ohne DRM und Probleme wenn man Dateien auf andere Endgeräte spielen will, antwortete Morawetz: "Es ist schwierig eine einheitliche Regelung für die Welt zu finden. Es wird eine Strategie entschieden, ob sie uns in Österreich nun passt oder nicht. Aber ich gebe Ihnen Recht, wenn das legale Angebot schlecht ist oder Schwächen hat, dann werden illegale Angebote auch stärker genutzt."(Gregor Kucera, derStandard.at vom 2.12.2009)