Wien - Die Grünen und die FPÖ sind dafür, jenen Passus in der Verfassung zu streichen, der Mitgliedern "regierender und ehemals regierender Häuser" eine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl verbietet. Obwohl die Oppositionsparteien aufgrund einer Blockade wegen des Spionage-Untersuchungsausschusses eigentlich bis März keinen Verfassungsmaterien zustimmen wollen, erklärten am Freitag beide Parteien, entsprechende Anträge ins Parlament einzubringen. Die ÖVP zeigte sich grundsätzlich offen für eine Diskussion, will aber ebenso wie die SPÖ ein derzeit anhängiges Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abwarten.

Verbot nach Ausrufung der Ersten Republik

Das Verbot für alle Familienmitglieder ehemaliger Monarchen, bei der Präsidentenwahl zu kandidieren, wurde mit der Ausrufung der Ersten Republik eingeführt. Der Grüne Abgeordnete Alexander Van der Bellen räumte laut Berichten mehrerer Tageszeitungen ("Kleine", "SN") am Freitag zwar ein, dass das Gesetz in den Anfangsjahren der Republik durchaus seine Berechtigung gehabt habe - mittlerweile handle es sich allerdings um "Sippenhaftung".

Ähnlich argumentiert auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, er ist ebenfalls dafür, das Verbot zu streichen. Deshalb werden auch die Freiheitlichen einen entsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen, wie ein Sprecher erklärte.

Beschwerde von Habsburg-Lothringen

Die Initiative der Grünen kommt nicht ganz überraschend: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich derzeit mit einer Beschwerde von Ulrich Habsburg-Lothringen, der für die Grünen im Gemeinderat im Kärntner Wolfsberg sitzt, und dessen Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen, die erst durch ihre Heirat von dem Verbot betroffen ist.

Die ÖVP will zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Man sei aber dazu bereit, eine "grundsätzliche und seriöse Debatte" zu führen, denn es werde "langsam Zeit, diese Angelegenheit zu lösen", hieß es aus dem Büro von ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf. Da es sich um ein "heikles Thema" handle, wünsche man sich einen "breiten politischen Konsens". Für Anlassgesetzgebung und "Husch-Pfusch-Verfahren" sei man aber nicht zu haben. Die Frage, ob es nicht ein bisschen seltsam anmute, dass zwei Oppositionsparteien während ihrer Zweidrittel-Blockade die Idee einer Verfassungsänderung aufbringen, sei an diese selbst zu richten, meinte ein Sprecher.

SPÖ: "Seltsam"

Das VfGH-Verfahren ist auch der Grund dafür, dass sich die SPÖ in der Frage der Abschaffung des Vorbehalts noch nicht deklarieren will: Man wolle vorerst abwarten, was der VfGH zu der Causa meint, ließ SPÖ-Klubchef Josef Cap über eine Sprecherin ausrichten. Grundsätzlich findet Cap den Vorstoß aber "seltsam": "Das wäre eine Ironie der Geschichte, wenn gerade wegen der Habsburger die Opposition ihre Zweidrittel-Blockade aufgeben würde." (APA)