Angestellter verliert 19 Prozent

Selbst wer unter die Sonderform der so genannten Hacklerregelung fällt, ist von Pensionskürzungen betroffen. Die Arbeiterkammer berechnet ein Beispiel:

Ein Mann, 1946 geboren, begann mit 15 Jahren zu arbeiten, ist heute Angestellter und kann auf einen stetigen Karriereverlauf zurückblicken. Nach dem alten Pensionsrecht hätte er mit 60, nach 45 Beitragsjahren, Mitte des Jahres 2006 in Pension gehen können. Nachdem er in seinen 15 besten Jahren durchschnittlich 2900 Euro verdient hatte, hätte er 2320 Euro brutto Pension bekommen. Nach den Pensionsplänen der Koalition muss er bis 61,5 Jahre (46,5 Beitragsjahre), also bis Anfang 2008 arbeiten - und erhält 1880 Euro Pension. Diese Kürzung von 19 Prozent kommt durch die stärkeren Abschläge, die zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre längere Durchrechnung und den neuen Steigerungsbetrag zustande.

"Hackler" verliert 17 Prozent

Wer ein echter "Hackler" ist, also manuell arbeitet, muss noch nicht von der Hacklerregelung profitieren - denn bei Unterbrechungen durch Krankheit und Arbeitslosigkeit wirkt die Hacklerregelung nicht.

Ein Beispiel der Arbeiterkammer: Ein Mann, 1945 geboren, mit 15 zu arbeiten begonnen, ein Jahr Präsenzdienst, 43,5 Jahre Arbeit, sechs Monate Krankenstand, das letzte Jahr vor dem Pensionsantritt arbeitslos. Nach dem alten Recht könnte er im August 2004 in Pension gehen, mit einer Bruttopension von 1600 Euro. Nach den Pensionsplänen bekommt er wegen des geringeren Steigerungsbetrages nur 1376 Euro Bruttopension. Das wäre schon eine Kürzung um 14 Prozent, dazu kommt ein Verlust von ein Prozent durch die längere Durchrechnungszeit und einer von zwei Prozent durch die Tatsache, dass die Pensionsanpassung für neue Pensionisten verzögert wird.

Bei Frühpension doppelt benachteiligt

Zudem sind "Hackler" dadurch benachteiligt, dass in Zukunft bei Frühpensionen höhere Abschläge abgezogen werden. Zudem wurde der Höchstbeitrages bei 80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage. Wie das Ö1-Morgenjournal am Donnerstag vorrechnete, können Frauen und Männer mit langen Versicherungszeiten zwar nach wie vor mit 55 bzw. 60 Jahren in Frühpension gehen. Dann wird ihre Pension allerdings ausgehend von der niedrigeren Basis berechnet. Zudem werden höhere Frühpensionsabschläge abgezogen. Damit bleibt ihnen unterm Strich weniger: ein 60-jähriger Mann mit 45 Beitragsjahren könnte damit statt 80 Prozent nur noch 65 Prozent Pension bekommen, so das Morgenjournal.

Vollzeitbeschäftigte verliert 15 Prozent

Nirgendwo sonst in der EU ist der Unterschied größer: Frauen bekommen durchschnittlich 678 Euro Pension pro Monat - um 53 Prozent weniger als Männer. Die niedrigen Frauenpensionen werden weiter sinken, berechnet die Arbeiterkammer.

Eine Frau, 1944 geboren, hat 35 Versicherungsjahre und geht exakt mit dem gesetzlichen Pensionsalter von 60 Jahren im Februar 2004 in Pension. Nach dem geltenden Pensionsrecht bekäme sie eine Pension von 770 Euro brutto. Obwohl sie nur zwei Monate nach dem geplanten Inkrafttreten der Pensionsreform in den Ruhestand geht, bekommt sie nur 685 Euro Bruttopension. Diese Kürzung um elf Prozent entsteht durch die Kürzung des Steigerungsbetrages auf 1,78 Prozent. Dazu kommt ein Durchrechnungsverlust von ein Prozent und zwei Prozent Verluste durch verzögerte Pensionsanpassung.

Teilzeitbeschäftigte verliert 20 Prozent

Besonders betroffen von den Pensionsplänen sind Teilzeitbeschäftigte, meist Frauen. Die Pension sinkt umso stärker, je länger der Durchrechnungszeitraum ist - auf bis zu 30 Prozent. Selbst geringe Verlängerung des Durchrechnungszeitraums bewirkt erhebliche Pensionskürzung, berechnet die Arbeiterkammer. Ein Beispiel: Eine Frau, 1948 geboren, begann mit 19 zu arbeiten. Mit 25 bekommt sie das erste Kind, mit 28 das zweite, Kinderpause, mit 38 Jahren steigt sie mit Teilzeit wieder ein, ab 48 arbeitet sie Vollzeit. Nach geltendem Recht bekommt sie ab 2008 eine Bruttopension von 840, nach dem neuen nur 679 Euro. Schon die Verlängerung der Durchrechnungszeit um fünf Jahre bewirkt eine Kürzung des Durchschnittsverdiensts um neun Prozent, dazu kommt die niedrigere Steigerung und die verzögerte Pensionsanpassung. Insgesamt ein Verlust über 20 Prozent. (DER STANDARD, Printausgabe, 3.4.2003/red)