Wien - Der auch für Familie zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will bis zum Sommer österreichweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen beschließen. Gespräche mit den zuständigen Bundesländern sollen im Jänner starten und noch im ersten Quartal abgeschlossen werden, sagte Mitterlehner am Samstag im Ö1-Morgenjournal. In Kraft treten solle das Gesetz noch 2010. Entsprechende Pläne hatte der Minister bereits im November angekündigt. Aus den Ländern kam allerdings Widerstand.

Neun Länder, neun Gesetze: Während 14-Jährige in Niederösterreich bis ein Uhr nachts ausgehen dürfen, müssen Gleichaltrige in der Steiermark um spätestens 23 Uhr Zuhause sein. Von Land zu Land unterschiedlich geregelt ist beispielsweise auch, ab welchem Alter Alkohol gekauft oder Zigaretten geraucht werden dürfen. Mitterlehner will diese Bestimmungen nun vereinheitlichen: "Wir werden im Jänner die Referenten einladen, also die politisch Verantwortlichen, weil bisher alle Versuche, das auf der Beamtenebene zu regeln, zu keinem Ergebnis geführt haben."

Kritik aus den Ländern

Österreichweit geregelte Ausgehzeiten, gestaffelt nach dem 13. Lebensjahr. Mitterlehner begründet sein Vorgehen gegenüber Ö1 damit, dass "Jugendliche nicht unterschiedlich sind in dem einen Bundesland im Verhältnis zum anderen, und sich teilweise auch bewegen. Die Zeit ist ja nicht mehr so, dass man an einem Platz verweilt in seiner ganzen Lebensgeschichte, sondern sich in anderen Bundesländern bewegt. Deswegen wäre mir ein einheitliches Bundesgesetz lieber als eine 15a-Regelung", also eine Vereinbarung mit den Bundesländern.

Vorarlberg hatte den einheitlichen Jugendschutz zuletzt strikt abgelehnt, Oberösterreich sprach sich zumindest gegen eine Aufweichung seiner Bestimmungen aus. Die zuständigen Landesräte in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verwiesen darauf, dass sie ohnehin bereits für einheitliche Regeln in der bevölkerungsreichen Ostregion gesorgt hätten. Die Salzburger Soziallandesrätin Erika Scharer plädierte bereits im November für eine Harmonisierung des Jugendschutzes in allen neun Bundesländern. Auch Kärnten, das im ersten Halbjahr der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, kann sich eine Harmonisierung mittels Bund-Länder-Vertrag (15a-Vereinbarung) grundsätzlich vorstellen. (red/APA, derStandard.at, 2.1.2010)