Wien - Der Finanzdienstleister AWD gibt für die Ansprüche von rund 2.200 Anlegern, die sich der Sammelklagen-Aktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) angeschlossen haben, keinen Verjährungsverzicht ab. Dies teilte der VKI am Montag mit. Daher werde VKI-Anwalt Alexander Klauser die restlichen Klagen Ende Jänner einbringen.

Zwei Teilklagen im Namen von 123 bzw. 145 Anlegern hat der VKI schon eingebracht - die erste hat das Handelsgericht (HG) Wien im November für zulässig erklärt. Die Konsumentenschützer werfen AWD vor, seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch fehlberaten zu haben, was der Finanzdienstleister bestreitet.

"Der AWD will keinen Vergleich und er will auch keine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfs", bekräftigte VKI-Chefjurist Peter Kolba per Aussendung. Der VKI hatte vom AWD verlangt, bei den Anlegern, deren Ansprüche noch nicht bei Gericht eingebracht wurden, auf die Verjährung zu verzichten. Ein entsprechendes Ultimatum lief gestern, Sonntag, ab. Der Finanzdienstleister wollte alle Fälle einzeln klären, weil die Ansprüche aus seiner Sicht nicht ident sind.

AWD: "VKI verzögert bereits seit Monaten"

Von Seiten des AWD will man festgehalten wissen, "dass der VKI direkt geführte Gespräche einseitig Anfang 2009 abgebrochen hat. Ziel des VKI war es offensichtlich von Beginn, an durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne Druck auf AWD auszuüben und im Sinne des beigetretenen Prozessfinanzierers Foris AG eine pauschale Lösung zu erreichen", heißt es in einer Aussendung des AWD.

Alle Angebote von AWD zur Prüfung von Ansprüchen seien vom VKI stets abgelehnt worden, "stattdessen wurden Klagen eingebracht und die Gerichte bemüht".

Erst am vergangenen Freitag war die Klage eines Anlegers vom Handelsgericht Wien abgewiesen worden, derStandard.at berichtete. (APA/red)