Wer in Österreich als Asylwerber aufgenommen werden will, wird zuerst in eine Erstaufnahmestelle gebracht. Dort wird abgeklärt, welcher Staat für die betroffene Person überhaupt zuständig ist. Eine Befragung durch die Exekutive und das Fingerabdruck-Verfahren Eurodac sollen klären, ob der Betroffene bereits in einem anderen EU-Staat vorgemerkt ist. Ist das der Fall, muss dieses Land die jeweilige Person aufnehmen. Diese Abklärung kann einige Wochen dauern. Wird dem Betroffenen der Status "Asylwerber" verliehen, erhält er einen Platz in einem Quartier mit Grundversorgung. Solche Plätze gibt es in allen Bundesländern. Aber nur Wien und Oberösterreich erfüllen ihre Aufnahmequote. Im Burgenland sind am wenigsten Asylwerber untergebracht. Dort müssten 755 Asylwerber aufgenommen werden. Derzeit sind es aber nur 672.

Aufgrund der Verletzung der persönlichen Freiheit entfernte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon 1992 eine Passage aus dem Asylgesetz, die eine Aufenthaltspflicht vorsah. (APA/DER STANDARD-Printausgabe, 12.1.2010)