Wer sich seiner Sache nicht sicher gewesen sei, hätte auch auf Papier wählen und den E-Voting-Wahlgang abbrechen können, so die Wahlkommission.

Foto: Standard/Cremer

Wien - Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sind mit ihren Einsprüchen gegen die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) wegen Mängeln beim erstmals eingesetzten E-Voting bei den Wahlkommissionen an sieben Unis abgeblitzt. Insgesamt hat die GRAS die Wahlen an 13 Unis angefochten, bisher wurde lediglich an der Uni Wien eine Aufhebung angekündigt. Auch der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) hat in drei von neun Fällen negative Bescheide erhalten, die Fachschaftslisten (FLÖ) rechnen ebenfalls damit, mit ihren vier Einsprüchen gegen E-Voting nicht durchzukommen.

Verwirrte E-Voting Wähler hätten auch auf Papier wählen können

Insgesamt gab es gegen die ÖH-Wahlen vom vergangenen Mai 31 Einsprüche, an 14 Unis wurde das Ergebnis angefochten. Der Grund: Mängel beim E-Voting, etwa das Fehlen der Kurzbezeichnungen der Fraktionen am elektronischen Stimmzettel. Dieses stellt zwar aus Sicht der Wahlkommissionen einen "Verfahrensfehler" dar, heißt es wortident in den der GRAS am Donnerstag zugestellten Bescheiden. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass jemand "durch das Fehlen der Kurzbezeichnung derartig verwirrt war, dass er oder sie tatsächlich nicht wusste was er oder sie gewählt hatte".

Außerdem sei der Fehler "lediglich" beim elektronischen Stimmzettel und nicht bei der Papierwahl aufgetreten. Da es sich beim E-Voting um einen "zusätzlichen Wahlkanal" handle, hätte für potenziell verwirrte Wähler daher die Möglichkeit bestanden, die Wahl abzubrechen und die Stimme auf Papier abzugeben. Nachdem vom Fehlen der Kurzbezeichnungen zudem alle Fraktionen gleichermaßen betroffen waren, könne nicht davon gesprochen werden, dass "insbesondere hierdurch die Mandatsverteilung beeinflusst werden konnte".

Kein Entscheid darüber, ob ausreichender Datenschutz gegeben war

In der Frage der angeblichen Verfassungswidrigkeit und mangelndem Datenschutz erklären sich die Kommissionen für nicht zuständig. Ihnen obliege es nicht, "über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu befinden" oder darüber zu entscheiden, ob die Gesetze und Verordnungen zum E-Voting "im Widerspruch zum Datenschutzrecht stehen", reagierten die Wahlkommissionen auf die Kritik der GRAS. Gleichermaßen wurde auch bei der Abweisung der VSStÖ-Einsprüche argumentiert, so die Bundesvorsitzende Sophie Wollner.

Ihre Fraktion werde nun auf jeden Fall die negativen Bescheide beeinspruchen, so GRAS-Aktivistin Eva Pentz. Ziel sei es weiterhin, dass sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als letzte Instanz mit E-Voting auseinandersetzen müsse. "Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie." Auch Wollner hat Einsprüche ihrer Fraktion angekündigt. (APA)