Wien - Mit einem "Terrorismuspräventionsgesetz" will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die Ausbildung in "Terrorcamps" unter Strafe stellen. Amnesty International, Tierschützer und Journalisten geht der Entwurf zu weit. Sie befürchten Repressalien, dass normaler ziviler Ungehorsam (wie etwa die Besetzung der Hainburger Au oder des Audimax) von den Behörden künftig als "Terrorismus" eingestuft und kriminalisiert werden könnte - ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft kürzlich Tierschützer unter Mafia-Verdacht gestellt und vor Gericht gebracht haben.

Die "Ausbildung für terroristische Zwecke" soll künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft geahndet werden, die "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" via Medien mit bis zu zwei Jahren und die "Aufforderung zu terroristischen Straftaten" bzw. deren öffentliche "Gutheißung" ebenfalls mit bis zu zwei Jahren. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf ist am Freitag abgelaufen.

Justizministeirum weist Kritik zurück

Das Justizministerium weist die Kritik am Entwurf für das "Terrorismuspräventionsgesetz" als "überschießend" zurück. Größere Änderungen an dem Entwurf soll es laut einem Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner aber nicht mehr geben: "Wer die Audimax-Besetzung oder die Besetzung der Hainburger Au mit diesem Gesetz in Verbindung bringt, hat entweder das Gesetz nicht gelesen oder er übertreibt bewusst", sagt die von der ÖVP ins Amt berufene, parteifreie Justizministerin.

Außerdem verweist das Justizministerium darauf, dass mit dem Gesetz ein EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes sei es, eine Handhabe gegen die Teilnahme an einem "Terrorcamp" im In- oder Ausland zu schaffen. "Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer mehr junge österreichische Muslime in Terror-Camps in Afghanistan oder Pakistan instruieren lassen und dann nach Österreich zurückkehren", hieß es in einer Aussendung des Ministeriums am Samstag.

Kritiker: Entwurf geht zu weit

Amnesty International sowie der Tierschutzorganisation "Verein gegen Tierfabriken" und dem "Österreichischen Journalistenclub" geht der Entwurf des Justizministeriums zu weit. Amnesty warnte in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Wortlaut des Entwurfes "überschießend" und "unbestimmt" formuliert sei. "Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden", sagt Generalsekretär Heinz Patzelt.

Insbesondere kritisiert Amnesty, dass künftig bereits die "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" und deren "Gutheißung" (laut Par. 282 Strafgesetzbuch) als "terroristische Straftat" gewertet werden soll. Patzelt warnt, dass nach den Definitionen dieses Gesetzes auch die Besetzung der Hainburger Au in den 1980er Jahren als Terrorismus gewertet werden könnte: "Nötigung" und "gefährliche Drohung" habe es damals ebenso gegeben wie eine "Störung des öffentlichen Lebens" - immerhin wurde die Regierung zur Unterlassung des Baus eines Kraftwerks in der Hainburger Au genötigt. Nach dem selben Muster hätte man auch die Audimax-Besetzung als "Terrorismus" definieren können - ebenso jeden Aufruf zur Teilnahme auf Facebook, warnt Amnesty.

Einschränkung der Medienfreiheit?

Ähnliche Bedenken hegt auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT): In seiner Stellungnahme verweist Obmann Martin Balluch darauf, dass wegen des ähnlich unscharf formulierten "Mafia-Paragrafen" (278a StGB) derzeit Verfahren gegen 16 Tierschutzorganisationen laufen.

Vor einer Einschränkung der Medienfreiheit warnt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC). Grund: Das Terrorismuspräventionsgesetz stellt auch die mediale "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" unter Strafe. Das könnte, so warnt der ÖJC, aber dazu führen, dass etwa auch die Aufdeckung schlampiger Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen kriminalisiert werden könnte. Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des geplanten Par. 278 StGB. (APA)