Frage: An wen richtet sich der Nationale Aktionsplan Integration (NAP I.)?

Antwort: Adressat ist "die Gesamtgesellschaft", also Menschen, die schon seit vielen Generationen in Österreich leben, ebenso wie die explizit angesprochenen Gruppen "ausländische Staatsbürger, die dauerhaft in Österreich niedergelassen sind, österreichische Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden, sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Österreich niedergelassen sind bzw. bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber deren Eltern im Ausland geboren wurden".

Frage: Müssen alle diese Personen nachweisen, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse haben?

Antwort: Schlüsselarbeitskräfte, die keinen Integrationsbedarf haben, Saisonniers, Asylwerber, EU-Bürger und Angehörige von Österreichern sind ausgenommen. Die Forderung nach einem Spracherwerb betrifft also in erster Linie den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. Als Familiennachzug gelten in der Regel die Ehegattin und die Kinder, in Ausnahmefällen auch die Eltern.

Frage: Wo sollen die Zuwanderer die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen?

Antwort: Gefordert wird ein Zertifikat, das ist etwa an einem der Goethe-Institute erhältlich. Bedingung ist ein sogenanntes A1-Niveau, also einfache Sätze, Begrüßungen, Wegauskünfte. Insgesamt gibt es 481 Kursstandorte in 108 Ländern. Den Test müssen die Zuwanderungswilligen selbst bezahlen.

Frage: Müssen auch bereits in Österreich lebende Migranten Sprachtests ablegen?

Antwort: Ja, seit 2005 sind Sprachprüfungen im Rahmen der "Integrationsvereinbarung" vorgesehen. Es wird ein höheres Niveau verlangt als bei der Einreise. Eine solche Sprachprüfung ist nach Erteilung einer unbeschränkten Niederlassungsbewilligung binnen fünf Jahren zu absolvieren. Die Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung kann bis zum Entzug der Aufenthaltsberechtigung und damit zur Abschiebung führen. Bei der derzeitigen "Integrationsvereinbarung" ist eine Änderung geplant: Es ist vorgesehen, das Niveau, das bei der Sprachprüfung verlangt wird, anzuheben. In Zukunft sollen in Österreich lebende Migranten B1-Niveau, also "arbeitsmarkttaugliche" Sprachkenntnisse, nachweisen.

Frage: Wie wird die geforderte Leistungsbereitschaft für die Auszahlung der Familienbeihilfe überprüft?

Antwort: Gemeint sind junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren. Diese erhalten Familienbeihilfe, wenn sie noch nicht berufstätig sind, aber noch eine Ausbildung machen. Der Leistungsnachweis für den Bezug der Familien muss unabhängig von der Staatsbürgerschaft, also gleichermaßen von Österreichern und Ausländern erbracht werden. Das ist bestehendes Recht, soll künftig aber sorgsamer überprüft werden.

Frage: Was wird der österreichischen Mehrheitsbevölkerung abverlangt?

Antwort: Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, es aber nicht sind: das Verständnis, dass eine "nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien geleitete Zuwanderung (...) im österreichischen Interesse" ist. Oder dass Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung "Bestandteil österreichischer Integrationspolitik und entsprechend zu forcieren" sind.

Frage: Werden den Migranten im Aktionsplan nur Pflichten abverlangt oder sind auch Rechte vorgesehen?

Antwort: Das Recht auf irgendetwas ist in diesem Aktionsplan nicht vorgesehen. Den Migranten wird Integration als Verpflichtung auferlegt, eine "Belohnung" wie etwa die Erteilung des kommunalen Wahlrechts gibt es dafür nicht. Prinzipiell wird Integration als Wechselspiel zwischen Österreichern und Zuwanderern definiert, es geht theoretisch um Partizipation. Als Gegenleistung für Integration wird Migranten die gleichberechtigte Teilnahme an der österreichischen Gesellschaft in Aussicht gestellt - zumindest auf dem Papier. Eine Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt soll ermöglicht werden. Geplant ist dafür die Einführung der sogenannten "Rot-Weiß-Rot-Card". Die Erlangung der Staatsbürgerschaft wird als Belohnung am "Endpunkt eines umfassenden Integrationsprozesses" in Aussicht gestellt. (völ, cs, gcm/DER STANDARD, Printausgabe, 20.1.2010)