Der Grazer Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass in Zukunft auch Elternteile, die nicht bei ihren Kindern leben, sollen Pflegeurlaub nehmen dürfen. Über diesen Vorstoß in Sachen Familienrecht berichtet der ORF Steiermark.

Wenn ein Kind krank wird, können sich die Eltern - so sie in einem gemeinsamen Haushalt leben - die Pflege teilen und dafür von ihrem Arbeitgeber eine Pflegefreistellung von bis zu zwei Wochen beantragen. Lebt ein Elternteil nicht beim Kind, gibt es diesen Anspruch nicht, sagt der Grazer FPÖ-Gemeinderat Roland Lohr.

Auf seinen Antrag hin debattierte der Gemeinderat am Donnerstag über die Pflegefreistellung: "In der Regel trifft es momentan hauptsächlich Väter, die getrennt von ihrem leiblichen Kind leben. Wenn sie ihre Pflicht wahrnehmen und eine Pflegefreistellung beantragen wollen, um bei ihrem Kind in einem Unglücks- oder Krankheitsfall zu sein, wird ihnen das nicht ermöglicht, und da setzen wir einen ersten Schritt", so Lohr.

Die Grazer Gemeinderäte waren sich am Donnerstag einig wie selten: Alle Fraktionen stimmten für eine Petition, das Grazer Gemeindebedienstetengesetz abzuändern. Gibt das Land grünes Licht, könnten Grazer Magistratsbedienstete bald eine erweiterte Pflegeurlaubsregelung bekommen - Graz wäre damit österreichweit Vorreiter. (red, derStandard.at, 22.1.2010)