Wie reagiert der ORF auf den STANDARD-Wahlraff-Test zur Montag anlaufenden Publikumsratswahl, wie skrupellose Menschen recht einfach für andere wählen könnten? "Der Artikel ist in der Grundaussage – Erhalt der Teilnehmernummer – richtig", bestätigt ORF-Sprecher Pius Strobl.

Nachsatz: "Jedoch sind unsere Agents angewiesen, in solchen Fällen lückenlos das Geburtsdatum zu erfragen, was ja im Falle Ostermayer von jedem Fremden leicht zu erbringen ist – vermutlich bei der großen Mehrheit der Österreicher/innen aber schon sehr viel schwieriger."

Beim STANDARD-Test – anhand einer Adresse von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer – fragte der Telefonist das Geburtsdatum freilich nicht ab. Strobl: "Wir haben heute allen Agents die entsprechende Dienstanweisung in Erinnerung gerufen."

Unter der burgenländischen Adresse (sein Elternhaus) wäre Ostermayer nicht wahlberechtigt, erklärt Strobl zudem: „Herr Ostermayer ist bei der GIS in 1060 Wien registriert und erhielt auch hier sein Wahlformular zugesandt."

Zwei im ORF mit der Publikumsratswahl befasste Stellen hatten dem STANDARD erklärt: Wenn von einer Person mehrere Wahlformulare einlangten, gelte das erste. Strobl: "Gibt es zwei eingesandte Wahlformulare derselben Person inklusive Unterschrift, dann wird im persönlichen Kontakt geklärt."

Strobl räumt ein: "Gegen organisierten Wahlbetrug sind wir machtlos". Aber: "Wir nehmen aber nicht an, dass das in diesem Land möglich sein sollte." Zur Servicehotline und der Nummernauskunft erklärt der ORF-Sprecher: "Wir sind vom Gesetz, vom Stiftungsrat und aus eigener Ansicht verpflichtet, möglichst hohe Servicequalität zu bieten." Und er erinnert: "Das ist keine Wahl, die mit einer Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft verglichen werden kann – sonst müssten wir in die Wahlzellen gehen, persönliche Identitätsnachweiskontrollen vornehmen, etc." (fid)