Wien - Da das Innenministerium auch nach mehreren Höchstgerichtsurteilen darauf beharrt, dass sich Transsexuelle, die ihr Geschlecht amtlich ändern wollen, einer geschlechtsumwandelnden Operation unterziehen müssen, hat Rechtsanwalt Helmut Graupner einen neuen Weg beschritten: Er zeigte namens einer transsexuellen Mandantin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Amtsmissbrauch im Innenministerium an.

Graupners Mandantin - eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle - hat mittlerweile dreimal die Änderung der Personenstandsurkunden und des Namens beantragt. Das Innenministerium lehnte jedes Mal ab, mit der Begründung, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde. Dies auch, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits festgestellt hatte, dass es keinen "Operationszwang" für Transsexuelle gibt. Zweimal wurden laut Graupner die Bescheide des Innenministeriums bereits aufgehoben.

Graupner sieht Amtsmissbrauch gegeben

Auch die dritte Ablehnung vom vergangenen Herbst hat er wieder vor den VwGH und den VfGH (der im Dezember in einem anderen Verfahren genauso entschieden hat wie der VwGH) gebracht. Da das Innenministerium diesen Antrag wieder mit derselben Begründung ablehnte, sieht Graupner jetzt Amtsmissbrauch gegeben. Denn das Innenministerium sei laut Verwaltungsgerichtshofgesetz an die Rechtsansicht des Höchstgerichts gebunden.

Zuständig für alle Fälle von Amtsmissbrauch ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Anzeige sei eingelangt und werde geprüft, hieß es dort am Dienstag.

Im Innenministerium kann man nun "nur abwarten, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt", erklärte Sprecher Rudolf Gollia. Die zuständige Abteilung habe vor dem Bescheid eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt und aufgrund dieser entschieden.

Auf eine ursprünglich gemeinsam mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz geplant gewesene Gesetzesnovelle hat das Innenministerium nach Protesten von Transsexuellen-Vertretern verzichtet. Der Verein TransX hatte sie als Festschreibung des Operationszwanges vehement abgelehnt. Nach einem Gespräch habe das Innenministerium sie zurückgenommen, berichtete Graupner. Die Haltung des Ministeriums sei aber offenbar unverändert, denn kurz danach sei der dritte Antrag seiner Mandantin abgelehnt worden. (APA)