Cartoon: Oliver Schopf

Die SPÖ Wien will per Volksbefragung den Hausmeister wiederbeleben, Hauseigentümer wehren sich. Und Wohnbetreuung hat seit Streichung des Hausbesorgergesetzes viele neue Formen angenommen.

Zehn Jahre nach ihrer De-facto-Abschaffung durch die Regierung Schüssel erleben die Hausmeister eine unerwartete Renaissance. Vor allem in Wien wird in vielen Wohnanlagen, in denen seither anonyme Reinigungsfirmen werken, der guten Seele im Erdgeschoß nachgetrauert, die bei Bewohnerkonflikten vermittelt und dank ständiger Anwesenheit für ein Gefühl der Sicherheit sorgt. Und von den Einsparungen, die das Ende des Hausbesorgergesetzes im Jahr 2000 den Hausherren brachte, ist in Betriebskostenabrechnungen oft wenig zu spüren.

Kein Wunder, dass sich die Wiener SPÖ vor schwierigen Landtagswahlen auf das Thema setzt und bei der Volksbefragung im Februar die Frage stellt, ob man dafür ist, "dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?"

Anforderungen umstritten

Die Mehrheit ist der Bürgermeisterpartei bei der Frage so gut wie sicher. Aber beim STANDARD-Wohnsymposium zum Thema "Hausbesorger Ja oder Nein?" vergangene Woche in Wien wurde deutlich, dass es kein Comeback des alten Hausmeisters mit all seinen Sonderregelungen geben wird – und über die Anforderungen an den neuen Hausbesorgertyp keinerlei Einigkeit herrscht.

Im vergangenen Jahrzehnt ist im privaten Bereich, bei den Gemeinnützigen und sogar im Gemeindebau auch ohne gesetzliche Regelungen eine Vielzahl von Betreuungsformen entstanden, die zahlreiche Funktionen der früheren Hausmeister erfüllt – und dies meist zu deutlich niedrigeren Kosten. Während manche Betreuer bloß bessere Reinigungskräfte sind, haben sich andere auf Managementaufgaben und soziale Betreuung spezialisiert, dies vor allem in den Großanlagen der gemeinnützigen Bauträger.

Auch wenn es keine Dienstwohnungen für sie gibt, sind seine Betreuer dank Handy schnell vor Ort, berichtet etwa Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol. "Betreuungsfirmen sind wesentlich billiger, und wenn es mit einer nicht klappt, kann man sich von ihr trennen und es mit einer anderen versuchen", fügt Friedrich Noszek, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, hinzu.

Trend zur Personalisierung

Deshalb wehren sich fast alle Eigentümervertreter gegen eine gesetzliche Verpflichtung und wollen den jetzigen Zustand, der ihnen viel Freiheit einräumt, mehr oder weniger erhalten. Allerdings gebe es einen "Trend zur Personalisierung von Dienstleistungen", die man bei einer Neuregelung berücksichtigen sollte, sagte der Verbandsobmann der Gemeinnützigen, Karl Wurm.

Konkreter Handlungsbedarf herrsche bei den Arbeitszeitregeln, damit sich etwa ein Hausbetreuer am Wochenende gesetzeskonform um die Schneeräumung kümmern kann, betonte der Wohnforscher Wolfgang Ammann. Dafür aber sei kein eigenes Rechtsinstitut für Hausbesorger notwendig, sondern nur eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.

Flexible Arbeitszeiten per Gesetz

Für eine generelle Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ist die ÖVP jederzeit zu haben, erklärte deren Justizsprecher Heribert Donnerbauer, der ein neues Hausbesorgergesetz vehement ablehnt. Doch genau dies will die SPÖ ebenso wie die Dienstleistungsgewerkschaft Vida verhindern. Für Vida-Chef Rudolf Kaske geht es deshalb nicht ohne neues Hausbesorgergesetz, das ein Berufsbild mit flexiblen Arbeitszeiten festlegt sowie einen bundesweiten Kollektivvertrag. Doch dafür müssten sich die Hauseigentümer als Arbeitgeberverband organisieren, was diese ablehnen. Aber selbst Kaske will nicht das alte Gesetz wiederbeleben, sondern wünscht sich eine neue, modernisierte Version.

Für Wiens Vizebürgermeister und Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig würde ein neues Hausbesorgergesetz auch die Möglichkeit schaffen, dass Bewohner demokratisch über die Einsetzung eines Hausbesorgers abstimmen. Eine gesetzliche Verpflichtung bei Mehrheitsbeschluss sei allerdings politisch kaum durchsetzbar, räumt Ludwig ein. (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.1.2010)