Wien  - Innenministerin Maria Fekter (V) bleibt dabei, dass es ein drittes Erstaufnahmezentrum geben soll: "Diese Entscheidung ist in der Koalitionsvereinbarung gefallen, in der steht, dass wir eines brauchen", erklärte Fekter am Mittwoch in Wien. Bis Ende Dezember habe es im Vorjahr durchschnittlich 1.300 Asylanträge pro Monat gegeben, das sei zu viel für Traiskirchen und Thalham: "Deshalb brauchen wir zusätzliche Infrastruktur."

Es gebe bisher "kein Indiz, dass wir es (ein drittes Erstaufnahmezentrum, Am.) nicht brauchen", meinte Fekter, die insgesamt auch über eine Anwesenheitspflicht für "geordnete Verhältnisse" sorgen will: "Über ein Viertel der Asylwerber kommen uns noch vor der Erstzulassung abhanden. Zu einem geordneten Fremdenrecht gehört auch zu verhindern, dass sie in die Illegalität abtauchen, wie es oft der Fall ist."

Bisher kolportierte Zahlen, wonach Asylanträge im Jänner stark zurückgegangen seien, wies die Innenministerin zurück: Zahlen lägen nur bis Dezember vor, der Jänner sei hier noch nicht eingerechnet - der Beobachtungszeitraum müsse ohnehin einige Monate betragen, da man Asylwellen nicht planen könne.

Bundesimmobilien haben nur Kasernen

Was die Gebäudesuche für ein drittes Zentrum betrifft, ist man nach wie vor nicht weiter: Man habe bei den Bundesländern angefragt, "die haben zwar noch nicht geantwortet, uns aber über die Medien ausrichten lassen, dass sie es in ihrem Bundesland nicht haben wollen", sagte Fekter. Seitens der Bundesimmobiliengesellschaft sei "außer der Kaserne Wolfsberg nichts Brauchbares" gekommen. Man habe auch die Gebäuden des Innenministeriums geprüft, diese seien aber alle "voll".

Zwei-Phasen-Modell mit "Anwesenheitspflicht"

Der der SPÖ vorgelegte Entwurf des Innenministeriums sieht ein Zwei-Phasen-Modell mit "Anwesenheitspflicht" von Asylwerbern vor, in der ersten Phase "absolute Anwesenheitspflicht" und in der zweiten "relative": Flüchtlinge sollen in der ersten Intensivphase von zumindest fünf Tagen - bzw. liegt ein Wochenende dazwischen sieben Tagen - die Erstaufnahmestelle nicht verlassen dürfen und mit Zwangsgewalt daran gehindert werden können.

Nur freiwillige Ausreise ist gestattet

Auch im Anschluss sollen sich Asylwerber nicht frei bewegen können, sofern sie von einer negativen Entscheidung betroffen sein könnten. Als gerechtfertigt gilt das Verlassen der Erstaufnahmestelle für diese Gruppe nur bei Ladungen, medizinischer Versorgung, Behördenwegen oder allenfalls bei "weiteren besonderen Gründen". Eine freiwillige Ausreise ist gestattet. Am Verlassen des Zentrums wird der Flüchtling nicht mit Gewalt gehindert. Allerdings droht ihm in diesem Fall Schubhaft.

Darabos wäre bereit, dem Innenministerium Kaserne zu verkaufen

Verteidigungsminister Norbert Darabos  kommentiert den neuen Vorschlag von Innenministerin Maria Fekter bezüglich einer "Aufenthaltspflicht" für Asylwerber im Zulassungsverfahren vorerst inhaltlich nicht. Bisher liege nur eine Punktation vor, man warte nun auf den Gesetzesentwurf, hieß es aus dem Büro Darabos.

Festgehalten wird aber, dass sich gegenüber Fekters ursprünglichen Planungen bereits Bewegung gezeigt habe, da nun nicht mehr von einer allgemeinen Kasernierung für vier Wochen die Rede ist. Fekter schlägt nun eine allgemeine "Aufenthaltspflicht" für fünf Tage vor, darüber hinaus würden nur noch jene Personen betroffen sein, bei denen von einer negativen Entscheidung im Zulassungsverfahren auszugehen wäre.

Was die Diskussion um ein drittes Erstaufnahmezentrum angeht, verwies der Darabos-Sprecher auf die noch laufenden Gespräche mit der Innenministerin. Zum von der Bundesimmobiliengesellschaft vorgeschlagenen Standort Kaserne Wolfsberg hält man sich eher bedeckt. Der Verteidigungsminister habe immer seine Bereitschaft bekundet, der Innenministerin im Bedarfsfall eine nicht mehr benötigte Kaserne zu verkaufen. Es gebe aber bezüglich Wolfsberg bis dato keine konkrete Anfrage der Innenministerin.(APA)