Die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes war eine der ersten Reformschritte der VP-FP-Regierung im Jahr 2000. Bereits ein Monat nach Angelobung wurde das HbG gekippt, das ein eigenes Arbeitsrecht für die Berufsgruppe einschließlich Recht auf Dienstwohnung vorsah.

Das Aus für das Gesetz sollte Wohnkosten senken, hieß es. Vor allem die vielen Zuschläge - etwa ein Heizzuschlag bei Gebäuden mit Fernwärmeanschluss - und der starke Kündigungsschutz waren bei Hausbesitzern unbeliebt. Die Abschaffung löste eine Protestwelle der Gewerkschaften aus, die allerdings keine Folgen zeigte.

Am 1. Juli 2000 trat das Gesetz für Neuanstellungen außer Kraft, blieb aber für Altverträge gültig. Diese wurden rasch weniger: Die Zahl der Hausbesorger sank von 32.000 vor zehn Jahren auf etwa 12.000 heute.

Ersetzt wurden sie durch Mitarbeiter privater Firmen, für die nie ein Kollektivvertrag zustande kam. (ef, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.1.2010)