Wien - 95,3 Prozent der insgesamt 155.605 Kindergeld-BezieherInnen im Dezember waren Frauen. Nur 7.323 Väter (4,7 Prozent) blieben bei ihren Kindern zu Hause. Am beliebtesten ist die Variante 30+6 Monate, geht aus den neuesten Zahlen des Familien-Staatssekretariats hervor. Das Jahr 2010 brachte zwei neue Modelle beim Kindergeld - die Pauschale von 1.000 Euro für 12+2 Monate und das einkommensabhängige Kindergeld für den selben Zeitraum mit 80 Prozent des Letztverdienstes (höchstens 2.000 Euro).

Kürzestes Bezugsmodell Hit bei Vätern

116.598 Personen oder 74,9 Prozent der BezieherInnen entschieden sich für die Variante 30+6 Monate. Das Modell 20+4 Monate wurde von 19,7 Prozent oder 30.595 Personen gewählt. Die wenigsten, nämlich nur 5,4 Prozent oder 8.412 BezieherInnen nahmen die Variante 15+3 Monate in Anspruch. Die kürzeste Variante war allerdings bei den Männern am beliebtesten, denn zehn Prozent dieser 8.412 BezieherInnen waren Väter.

Bei den meisten BezieherInnen handelte es sich um Angestellte (67.876), gefolgt von Haufrauen (24.612) und ArbeiterInnen (23.752). 11.489 Personen bezogen ein Arbeitslosengeld. Die meisten Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen verzeichnete Wien mit 33.037 Personen, gefolgt von Oberösterreich mit 28.260 und Niederösterreich mit 27.646. Im Burgenland gab es mit 4.243 Beziehern die wenigsten.

Neue Varianten unberücksichtigt

In der jüngsten Statistik noch nicht berücksichtigt sind die neuen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Seit dem 1. Jänner gibt es fünf Varianten und eine flexible Zuverdienstgrenze. Beantragt werden können sie bereits rückwirkend für Geburten ab dem 1. Oktober 2009. Neben den zwei Kurzzeit-Modellen blieben die bisherigen Kindergeld-Varianten bestehen: also 436 Euro pro Monat für 30+6 Monate, 624 Euro für 20+4 oder 800 Euro für 15+3, jeweils bei Beteiligung beider PartnerInnen. Flexibler ist ab 1. Jänner die Zuverdienstgrenze: Sie beträgt entweder 16.200 Euro im Jahr oder, wenn dies günstiger ist, 60 Prozent des Letzteinkommens. Beim einkommensabhängigen Kindergeld darf aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden.

Bisher drei Millionen Euro zurückgezahlt

Aus jüngsten Daten des Familien-Staatssekretariats geht hervor, dass bis Ende 2009 2.469 Personen einen Betrag von rund 3,02 Millionen Euro Kindergeld oder Kindergeld-Zuschuss zurückbezahlt haben, da sie die Zuverdienstgrenze überschritten hatten. 1.161 Rückforderungen betrafen das Kindergeld und 6.197 den Zuschuss. Die durchschnittliche Rückforderung betrug beim Kinderbetreuungsgeld 2.540,77 Euro, beim Zuschuss belief sich der Durchschnittswert auf 1.351,05 Euro. Der Gesamtbetrag von 3,02 Mio. Euro berücksichtigt nur Einzahlungen von jenen, die den Betrag auf einmal zurückgezahlt haben, also Vollzahler. Eingezahlte Raten wurden hier nicht berücksichtigt. Gegen Rückforderungsbescheide gab es insgesamt 924 Klagen. Von den 613 rechtskräftig erledigten Klagen wurde in 39 zugunsten der klagenden Partei entschieden. (APA)