Wien - Bis Ende 2009 haben 2.469 Personen einen Betrag von rund 3,02 Mio. Euro Kindergeld oder Kindergeld-Zuschuss zurückbezahlt, da sie die Zuverdienstgrenze überschritten hatten. Insgesamt wurden für die Jahre 2002 bis 2005 7.358 Bescheide verschickt - 1.161 Rückforderungen betrafen das Kindergeld und 6.197 den Zuschuss. Dies geht aus den jüngsten Daten des Familien-Staatssekretariats per Stichtag 31. Dezember 2009 hervor.

Die durchschnittliche Rückforderung betrug beim Kinderbetreuungsgeld 2.540,77 Euro, beim Zuschuss belief sich der Durchschnittswert auf 1.351,05 Euro. Der Gesamtbetrag von 3,02 Mio. Euro berücksichtigt nur Einzahlungen von jenen, die den Betrag auf einmal zurückgezahlt haben, also Vollzahler. Eingezahlte Raten wurden hier nicht berücksichtigt.

Gegen Rückforderungsbescheide gab es insgesamt 924 Klagen. 613 Verfahren wurden bereits abgeschlossen, 311 laufen noch. Von den 613 rechtskräftig erledigten Klagen wurde in 39 zugunsten der klagenden Partei entschieden, 574 wurden zugunsten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) abgewiesen. In den 39 Fällen wurde ausschließlich aufgrund neu vorgebrachter Fakten, wie etwa berichtigter Daten, zugunsten der klagenden Partei entschieden, betonte das Familien-Staatssekretariat.

Prüfung im Nachhinein

Die Prüfung der Einkünfte erfolgt im Nachhinein durch den Krankenversicherungsträger, wobei jedes Kalenderjahr gesondert betrachtet wird. Bis Ende 2009 wurde die Überprüfung der Jahre 2002 bis 2004 abgeschlossen, für 2005 liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. 2002 verzeichnete man 58.795 Kindergeld-Bezieher, 2003 waren es 129.737 und im Jahr 2004 170.464. 2005 bezogen 171.235 Personen Kinderbetreuungsgeld. Den Kindergeld-Zuschuss für Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen bezogen im Jahr 2002 7.868 Personen. 2003 waren es 19.187 und 2004 28.410. Im Jahr 2005 bekamen 31.383 Personen einen Kindergeld-Zuschuss.

Mit der Kindergeld-Reform 2010 wurde auch die Zuverdienstgrenze flexibler gestaltet. Sie beträgt entweder 16.200 Euro im Jahr oder, wenn dies günstiger ist, 60 Prozent des Letzteinkommens. Beim einkommensabhängigen Kindergeld darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das Kindergeld bezieht. Generell soll die Reform mehr Väter motivieren. So erwartet erwartet sich Staatssekretärin Christine Marek mittelfristig einen Väteranteil von 20 Prozent in den beiden neuen Bezugsvarianten.

Alleinerziehende (und in bestimmten Fällen auch Eltern) in sozialen Notlagen können künftig das Kindergeld zwei Monate länger beziehen - wenn sie z.B. weniger als 1.200 Euro verdienen und ein Unterhaltsverfahren läuft. Der Zuschuss für sozial Schwache wurde in eine Beihilfe, die nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Für Mehrlinge gibt es in allen Pauschalvarianten 50 Prozent des Grundbetrags Zuschlag (pro Mehrling und Monat). (APA)