Wien - Zwei Zivildiener sehen sich in ihrem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt und wollen dieses nun beim Verfassungsgerichtshof durchsetzen. Dabei geht es um die sogenannte Gewissensklausel, mit der Wehrdienstverweigerer geltend machen müssen, dass sie Gewalt ablehnen und daher nicht zum Bundesheer gehen könnten.

Die Rechtsfolgen können im späteren Leben gravierend sein: 15 Jahre lang darf man keine Waffe angreifen - einer der Kläger musste erfahren, dass er nicht Biathlon betreiben darf. Mit Unterstützung der Jungen ÖVP (JVP), die sich für eine Streichung der Gewissensklausel einsetzt, zieht er nun zum Verfassungsgericht.

In einem zweiten Fall von eingeschränkter Erwerbsfreiheit, den JVP-Chef Sebastian Kurz dem Standard schildert, geht es um einen jungen Mann, der nicht Förster werden kann, weil er als Ex-Zivildiener den Jagdschein nicht machen darf. Kurz: "Das ist lächerlich - es geht bei der Jagd ja nicht um Gewalt gegen Menschen."

Überhaupt hält der JVP-Chef die Gewissensprüfung für fragwürdig: "Da werden Leute bei der Stellung zum Lügen gezwungen und müssen Gewissensgründe vorschieben, wenn sie lieber Zivildienst als Wehrdienst leisten wollen." Dass ein Abgehen von der Gewissensfrage auch ein Abgehen vom Grundsatz der Wehrpflicht bedeuten würde, glaubt Kurz nicht. (cs, DER STANDARD, Printausgabe, 8.2.2010)